Einnahmen-Überschussrechnung 3. Auflage (November 2019 erschienen)
- Korrektur auf Seite 187: Im oberen Icon muss der erste Satz lauten: An alle Eigentümer: Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitszimmer nicht mehr als 20 Prozent des Gesamtwerts ausmacht und nicht mehr als 20.500 Euro wert ist.
- Aktualisierung: Elektro-Dienstwagen - 1%-Regelung bei rein elektrischen Modellen von 0,5% auf 0,25% gesenkt ab 2020 (Stand 29.12.2019):
Bisher galt, dass bei E-Autos und Hybridfahrzeugen nur 50% des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage für Privatfahrten im Rahmen der sogenannten 1%-Regelung angesetzt werden müssen. Letztlich müssen so nur 0,5% versteuert werden. Nun wurde Ende 2019 im Rahmen des Klimaschutzprogramms zusätzlich beschlossen, dass für rein elektrische Modelle, deren Bruttolistenpreis maximal 40.000 Euro beträgt, die Bemessungsgrundlage nur noch 25% beträgt.
Dazu ein Beispiel: Handelt es sich bei dem 40.000 Euro-Dienstwagen um einen Verbrenner, müssen bei Anwendung der 1%-Regel monatlich 400 Euro für Privatfahrten versteuert werden. Bei einem Hybrid sind es nur 200 Euro. Und jetzt neu: bei einem rein elektrischen Modell nur noch 100 Euro.