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Steuernews für 2020 - Deutschland

So wie jedes Jahr unweigerlich Weihnachten vor der Tür steht und wenige Tage danach völlig überraschend Silvester folgt und niemand trotzdem hoffentlich am 24. ohne Geschenke und am 31. ohne Party dasteht, genauso überraschend gibt es das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz, kurz BEG, und das Jahressteuergesetz. Aktuell geht es um das Bürokratieentlastungsgesetz III und um das Jahressteuergesetz 2020. Hier die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen zunächst im Überblick:

 

1. Übungsleiterfreibetrag wird erhöht

2. Erhöhung der Verpflegungsmehraufwendungen

3. Neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer

4. E-Fahrzeuge: halbe Bemessungsgrundlage wird über 2022 hinaus verlängert

5. E-Lieferwagen: Sonderabschreibung geplant

6. E-Bike: steuerliche Vergünstigen werden verlängert

7. Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird angehoben

8. Vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuererklärung für Neugründer

9. Archivierungsdauer alter IT-Systeme mit Steuerdaten verkürzt

10. Betriebliche Gesundheitsförderung wird etwas mehr gefördert

11. Gruppenunfallversicherung: Wertgrenze für Pauschalierung angehoben

12. Umsatzsteuer auf ebooks wird gesenkt

13. Freigrenze zur Körperschaftsteuer wird erhöht

 

Übungsleiterfreibetrag wird erhöht

Gute Nachrichten für alle ehrenamtlich Tätige und in Vereinen engagierten Trainer. Die pauschale für ein Ehrenamt wird von 720 auf 840 Euro erhöht und der Übungsleiterfreibetrag wird von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht.

 

Erhöhung der Verpflegungsmehraufwendungen

Jahrelang blieben sie unverändert. Nun werden die Verpflegungsmehraufwendungen für Reisen innerhalb Deutschlands endlich erhöht. Die Sätze steigen wie folgt:

- Bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden: von 12 auf 14 Euro

- Mehrtägige Abwesenheit: der Satz steigt für den An- und Abreisetag von 12 auf 14 Euro

- Mehrtägige Abwesenheit: für die 24-stündige Abwesenheit steigt er von 24 auf 28 Euro

 

Neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer besitzen ab 2020 die Möglichkeit, anstatt der tatsächlich entstandenen Kosten einen täglichen Pauschbetrag von 8 Euro abzusetzen.

 

E-Fahrzeuge, E-Lieferwagen und E-Bikes

Zur weiteren Förderung der E-Mobilität wird bei E-Fahrzeugen oder Hybridfahrzeugen mit einer jährlich steigenden Mindestkilometerzahl, die rein elektrisch zurückgelegt werden kann, die Bemessungsgrundlage für die Privatfahrten auch über 2022 hinaus bei 50% des Bruttolistenpreises belassen, falls die 1%-Regelung angewendet wird. Die Regelung wurde bis ins Jahr 2030 verlängert.

Für E-Lieferwagen soll es ab 2020 eine Sonderabschreibungsmöglichkeit von sage und schreibe 50% geben.

E-Bikes: die bestehende Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils auf Arbeitnehmerseite soll bis ins Jahr 2030 verlängert werden.

 

Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird angehoben

Umsatzsteuerpflicht: Die seit vielen Jahren geltende Umsatzgrenze von 17.500 Euro im Vorjahr wird auf 22.000 Euro angehoben. Die Wertgrenze von 50.000 Euro für das laufende Jahr bleibt unverändert. Somit fallen Kleinunternehmer mit einem Umsatz bis 22.000 Euro künftig nicht mehr unter die Umsatzsteuerpflicht.

 

Vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Neugründer

Existenzgründer müssen künftig nicht mehr monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, wenn ihre zu zahlende Umsatzsteuer wahrscheinlich unter 7.500 Euro liegen wird. Ab 2020 genügt eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung.

 

Archivierungsdauer alter IT-Systeme mit Steuerdaten verkürzt

Beim Umstieg auf ein neues IT-System musste das alte System bisher 10 Jahre als Archivsystem lauffähig gehalten werden, falls nur so auf Steuerunterlagen zugegriffen werden kann. Diese Frist wird nun auf 5 Jahre verkürzt. Die Daten selbst müssen aber weiter 10 Jahre aufbewahrt werden

 

Betriebliche Gesundheitsförderung wird etas stärker gefördert

Wenn dein Chef dir mal etwas Gutes tun will und dich bei Gesundheitsleistungen unterstützen möchte, kann er das künftig mit bis zu 600 Euro anstatt wie bisher bis 500 Euro. Also auf zum nächsten Fitnesskurs.

 

Gruppenunfallversicherung: Wertgrenze für Pauschalierung angehoben

Der Grenzbetrag steigt hier von 62 auf 100 Euro. Bis zu diesem Wert kann ein Arbeitgeber künftig die Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung pauschal mit 20% versteuern.

 

Umsatzsteuer auf ebooks wird gesenkt

Solltest du ebooks erstellen und verkaufen und das auch noch so erfolgreich, dass du umsatzsteuerpflichtig bist, wird dich diese Änderung betreffen: Auf ebooks werden künftig wie auf gedruckte Bücher nur noch 7% Umsatzsteuer erhoben. Damit spielt es umsatzsteuerrechtlich keine Rolle mehr, ob das Buch gedruckt oder digital vorliegt.

 

Freigrenze zur Körperschaftsteuer wird erhöht

Die Erhöhung der Freigrenze bei der Körperschaftsteuer von 35.000 auf 50.000 Euro wird vor allem Vereine freuen. Von der Aufzeichnung der Einnahmen wird man deshalb zwar weiterhin nicht verschont, liegt man aber unter den 50.000 Euro, muss der erwirtschaftete Überschuss nicht mehr ermittelt werden, da ja die Befreiung von der Körperschaftsteuer greift.

 

Neben diesen steuerrechtlichen Änderungen tritt auch eine Reihe weiterer anderer Änderungen in Kraft. Die prominenteste Änderung ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Den gelben Schein soll es künftig nicht mehr geben. Daneben gibt es Erleichterungen für das Beherbergungsgewerbe bei den Meldescheinen und die Vereinfachung von ein paar Statistik-Gesetzen.