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Außergewöhnliche Belastungen bündeln

Anfang Dezember dürft ihr vor lauter Weihnachtsstress eure Einkommensteuer 2019 nicht aus den Augen verlieren. Mit den außergewöhnlichen Belastungen könnt ihr eure Steuerlast nämlich erheblich senken. Zuerst einmal hoffe ich, dass die meisten von euch dieses Jahr keine außergewöhnlichen Belastungen hatten. Falls doch, gilt es die letzten Tage des Jahres steuerlich sinnvoll zu nutzen.

 

Es gibt zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen:

- Außergewöhnliche Belastungen der besonderen Art

- Allgemeine außergewöhnliche Belastungen.

Bei der ersten Art könnt ihr alle Ausgaben ab dem ersten Cent geltend machen. Jedoch nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Bei der zweiten Art ist es grob gesagt andersherum. Hier gibt es nach oben kaum Grenzen, dafür könnt ihr sie nicht sofort ab dem ersten Cent absetzen. Hier gibt es die sogenannte zumutbare Belastung. Bis zu dieser Grenze ist es euer persönliches Vergnügen. Erst ab überschreiten der zumutbaren Belastung könnt ihr Ausgaben absetzen. Die zumutbare Belastung beträgt bei Singles 5% bei einem Einkommen bis 15.340 Euro, 6% bei einem Einkommen von 15.340 bis 51.130 Euro. Darüber sind es dann 7%. Bei Verheirateten und Verwitweten sind es 4%, 5% und 6%. Falls ihr ein oder zwei Kinder habt, sind es nur noch 2%, 3% und 4%. Kaum noch zumutbare Belastungen gibt es bei drei oder mehr Kindern: 1%, 1% und 2%.

 

Außergewöhnliche Belastungen der besonderen Art sind zum Beispiel Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige, Ausbildungsfreibeträge, Kosten für Haushaltshilfen, Behindertenpauschbeträge oder Pauschalen bei der Betreuung Pflegebedürftiger.

 

Spannend wird es jetzt am Jahresende insbesondere bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen. Das sind beispielsweise Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten, Operationskosten, Kinderwunschbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen, Gebäudeumbauten unter bestimmten Voraussetzungen oder bestimmte Schäden am Haus, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind.

 

Angenommen, du hast Einkünfte in Höhe von 25.000 Euro und dieses Jahr bisher Zahnarztkosten über 1.200 Euro. Das ist bestimmt schmerzhaft gewesen und wenn du jetzt nichts unternimmst, wird es auch aus finanzieller Sicht für dich schmerzhaft. Der Grund: deine zumutbare Belastung liegt bei 1.346,60 Euro. 

Die errechnet sich so: 5% aus 15.340 Euro sind 767 Euro. Dann schnell die Differenz aus deinem Einkommen über 25.000 Euro und den 15.340 Euro: 9.660 Euro, daraus 6% sind 579,60 Euro. Ergibt zusammen die 1.346,60 Euro. 

Das ist deine persönliche zumutbare Belastung, bis zu der du keine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen kannst. Solltest du im Beispiel auch Brillenträger sein oder Kontaktlinsen tragen, solltest du ernsthaft über eine neue Brille oder Kontaktlinsen nachdenken. Angenommen, die kosten 800 Euro. Also schnell zum Augenarzt, Rezept holen und beim Optiker einkaufen gehen. Nun hattest du zusammen mit der Zahnarztbehandlung außergewöhnliche Belastungen über 2.000 Euro und liegst damit nun über der Grenze der zumutbaren Belastung. Du kannst jetzt 2.000 Euro minus 1.346,60 Euro, also 653,40 Euro von der Steuer absetzen. Vergiss als Kontaktlinsenträger nicht, die Kassenzettel für die Pflegemittel zu sammeln, Die kannst du nämlich hier auch dazu packen.

Der Trick lautet also: Ausgaben auf bestimmte Jahre bündeln, sofern euch das möglich ist, um so über die zumutbare Belastung zu kommen.