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Kassenbon-Pflicht in Deutschland ab 2020

Nachdem ich das erste Mal dieses Jahr im Januar beim Bäcker war und dort von einer etwas genervten Verkäuferin gefragt wurde, ob ich einen Kassenbon haben möchte und ich verneint habe, hat sie mir ihr Herz ausgeschüttet. Sie überlegt, ob sie die Kunden überhaupt noch fragen soll, da bisher niemand einen Kassenbon haben wollte. Nachdem ich die Bäckerei ohne Kassenbon verlassen habe, frage ich mich, ob ich jetzt ein Schwarzbrot habe.

 

Was ist passiert? Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Kassenbon-Pflicht im Einzelhandel. Zudem sollen Kassen fälschungssicherer werden. Hier gilt aber noch eine Übergangsfrist bis Ende September 2020. Das Ziel der ganzen Aktion ist, den Steuerbetrug und die Geldwäsche einzudämmen. Jährlich gehen dem Fiskus geschätzt zehn Milliarden Euro verloren, da Unternehmen zu wenig Umsatz angeben, ihre Kassen manipulieren und Umsätze verschwinden lassen.

 

Betroffen von der Neuregelung sind alle Gewerbetreibenden, die Bücher führen und eine elektronische Kasse, eine andere Registrierkasse oder Ähnliches einsetzen. Einnahmen-Überschussrechner müssen bei einer offenen Ladenkasse auch einen Kassenbericht erstellen. Wird freiwillig ein Kassenbuch geführt, muss das neue Gesetz eingehalten werden. Wer jedoch bislang keine Registrierkasse einsetzt ist fein raus und muss auch in Zukunft keine einsetzen und Kassenbons muss er dann auch nicht ausgeben.

 

Insbesondere Bäcker und Metzger sind sauer, da sie ja Kassen einsetzen und diese, falls bisher nicht technisch möglich, nun aufrüsten müssen, damit Kassenbons ausgedruckt werden können. Obendrauf kommt noch die sicherheitstechnische Aufrüstung der Kassen. Verbände gehen davon aus, dass die Kosten für eine Aufrüstung schnell mal 3.000 Euro betragen können. Dazu kommen die laufenden Kosten für die Ausdrucke.

 

Der Einzelhandel schätzt, dass künftig etwa zwei Millionen Kilometer zusätzliche Bons pro Jahr ausgedruckt werden. Also jetzt noch schnell in Aktien der Papierindustrie investieren. Das Pikante dabei: die meisten Kassenbons werden auf sogenannten Thermopapier ausgedruckt. Sie erkennen Thermopapierausdrucke spätestens nach ein paar Jahren daran, dass sie den Aufdruck kaum noch lesen können. Dazu hier ein kleiner Tipp bezüglich Aufbewahrungsfristen: Wollen Sie Betriebsausgaben mit Thermopapier-Bons belegen, müssten sie diese eigentlich noch einscannen, damit sie die zehn Jahre lesbar bleiben. Aktuell werden beim Druck gesundheitsschädliche Stoffe verwendet, also künftig bitte mit Handschuhen zum Bäcker und Metzger.

 

Sollten Sie die Kassenbons nicht für steuerliche Zwecke nutzen können, da die eingekauften Brötchen für ihr Frühstück sind, werfen Sie den Bon bitte nicht ins Altpapier. Die Schadstoffe, sie wissen schon.

 

Ob die Eindämmung des Steuerbetrugs mit dem Ausdrucken von Kassenbons gelingt, erscheint mir eher zweifelhaft. Letztlich hilft da nur eine nicht manipulierbare Kasse. Viele Kassen bieten aber heute Hintertürchen an, wie zum Beispiel die mittels der Methode Trainingskellner und lassen es zu, dass die darüber erzielten Umsätze wieder gelöscht werden können. Kassensysteme, die nicht manipulierbar sind, sind wohl schwer verkäuflich.

 

Zudem sind ja alle fein raus, die bisher keine elektronische Kasse nutzen wie zum Beispiel viele Imbissbuden oder Weihnachtsmarktstände. In Deutschland gibt es bisher keine Pflicht zur Anschaffung einer solchen Kasse ab einem bestimmten Umsatz. Wer weiß, ob hier alle Umsätze richtig angegeben werden.