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Neustarthilfe & Überbrückungshilfe III

Zuerst ein kurzer Überblick über alle Hilfen. April bis August 2020 gab es bekanntlich Hilfen, wenn der Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten mindestens 50 Prozent betrug. Alternativ galt 30 Prozent im Durchschnitt.

 

Von September bis Dezember 2020 gibt es die Überbrückungshilfe II. Der maximale Förderbetrag beläuft sich auf 50.000 Euro pro Monat. Vorgesehen sind bis zu 90 Prozent Fixkostenerstattung ab 70 Prozent Umsatzeinbruch im jeweiligen Fördermonat. Bei einem Umsatzeinbruch ab 50 Prozent gibt es bis zu 60 Prozent Fixkostenerstattung. Und bei einem Umsatzeinbruch ab 30 Prozent gibt es bis zu 40 Prozent Fixkostenerstattung.

 

Daneben gibt es die November- und Dezemberhilfen. Diese Hilfe ist für direkt, indirekt oder mittelbar indirekt von Corona-Schließungen Betroffene wie etwa Fitnessstudios oder Restaurants. Hier gibt es bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes aus den Monaten November beziehungsweise Dezember 2019 als Hilfe.

 

Jetzt zur Neustarthilfe, die es bis Ende Juni 2021 gibt. Hier handelt es sich um eine Betriebskostenpauschale, speziell für Freiberufler und Soloselbständige die sonst keine Fixkosten geltend machen können und so bei der Überbrückungshilfe außen vor sind. Die Hilfe wird einmalig gezahlt und beläuft sich auf 25 Prozent des Umsatzes im Vorkrisenzeitraum 2019 und ist begrenzt auf bis zu 5.000 Euro. Sie gibt es, wenn der Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten mindestens 50 Prozent beträgt oder mindestens 30 Prozent im Schnitt für den Gültigkeitszeitraum April bis Dezember. Im Zeitraum November bis Dezember gilt: wenn der Umsatzeinbruch im November oder Dezember mindestens 40 Prozent beträgt. Die Neustarthilfe wird nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

Antragsberechtigt sind alle Einzelpersonen, deren Einkommen in 2019 zu mindestens 51 Prozent aus der selbständigen Tätigkeit bestand.

 

Die Überbrückungshilfe III gibt es von Januar 2021 bis Juni 2021. Der maximale Förderbetrag je Monat beläuft sich auf 200.000 Euro. Ab einem Umsatzeinbruch von 70 Prozent aufwärts gibt es bis zu 90 Prozent Fixkostenerstattung. Ab einem Einbruch von 50 Prozent gibt es bis zu 60 Prozent und ab einem Einbruch von 30 Prozent sind es noch bis zu 40 Prozent.

Antragsberechtigt sind Unternehmer und Selbständige mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.

Förderfähig sind Mieten, Pachten, Finanzierungskosten und Personalkosten für Mitarbeiter, bei der die Kurzarbeit nicht greift. Daneben können auch Renovierungskosten mit bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden. Also überlegen, ob das Restaurant einen neuen Anstrich benötigt. Laufende Abschreibungen können zur Hälfte angesetzt werden, Kosten für Werbung maximal in Vorjahreshöhe (also 2019).

 

Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine steuerliche Beratung für eure individuelle Situation ist.