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Risikoklassen für Steuerpflichtige

Vor ein paar Jahren hat die deutsche Finanzverwaltung ein neues Risikomangementsystem eingeführt. Dabei werden alle Steuerfälle in drei Risikoklassen eingestuft. Nach diesem Blog könnt ihr in etwa einschätzen, in welcher Schublade ihr steckt.

 

Alle Steuerpflichtigen, bei denen keinerlei Risiko erkennbar ist, werden in die Risikoklasse 3 eingeordnet. Das ist sozusagen die Triple-A Klasse. Das sind in aller Regel Steuerpflichtige, die ihre völlig plausible und übersichtliche Steuererklärung immer pünktlich abgegeben haben. Deren Steuererklärungen werden maschinell geprüft und nur stichprobenweise genauer unter die Lupe genommen. Die Einstufung in die Klasse 3 erfolgt am ehesten, wenn erkennbar ist, dass die Steuererklärung oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz nicht risikobehaftet ist, der Steuerpflichtige als zuverlässig eingeschätzt wird und bisher falls erforderlich, auch kooperiert, sprich mitgewirkt hat.

 

In der Risikoklasse 2 werden alle Steuerpflichtige einsortiert, bei deren Steuererklärung dann und wann kleinere Dinge aufgefallen sind, die jedoch so häufig vorkamen, dass sie von der Klasse 3 in die Klasse 2 herabgestuft wurden. Hier gab es im Abschluss oder in der Steuererklärung ein paar Ungereimtheiten. Bei dieser Einstufung müsst ihr häufiger mit einer persönlichen Prüfung rechnen. Es handelt sich um Fälle, bei denen nur einzelne Punkte genauer geprüft werden müssen. Schätzungsweise 40 Prozent aller Steuerpflichtigen landen in dieser Schublade.

 

Steuerpflichtige der Risikoklasse 1 müssen öfters mit ausführlichen Prüfungen ihrer Steuererklärung rechnen. In diese Klasse werden tendenziell eher Steuerpflichtige mit mehreren Einkunftsarten oder mit sehr hohen Einkünften einsortiert, da es hier eben um höhere Beträge geht. Auch Steuerpflichtige aus bestimmten Branchen werden hier einsortiert. Daneben finden sich hier auch Steuerpflichtige, die es in der Vergangenheit mit der Steuererklärung nicht so ernst genommen haben. Zum Beispiel Belege verschlampt, Fahrtenbücher nicht geführt oder abenteuerliche, steuersenkende Geschäftsfälle konstruiert haben, die den Ehrgeiz eines jeden Finanzbeamten einfach wecken müssen. Herzlichen Glückwunsch: dann erhaltet ihr garantiert eine persönliche Betreuung und könnt sicher sein, dass eure Steuerklärungen nicht von einer Software total anonym geprüft wird, sondern ganz individuell von einem zuständigen Finanzbeamten.

 

Damit werden der Risikoklasse 1 vornehmlich die folgenden Fälle zugeordnet:

·       Es gab im Vergleich zur letztjährigen Steuererklärung umfangreiche Änderungen, die zudem ein hohes Beanstandungsergebnis beinhalten.

·       Immer wieder vorkommende Compliance-Vorfälle wie etwa die Abgabe nicht vollständiger Steuererklärungen oder die Verletzung von Mitwirkungsrechten. Alles immer unter dem Aspekt, dass genau dieses Verhalten zu einer offensichtlichen Steuerersparnis führt.

·       Der zuständige Sachbearbeiter oder Außendienst stuft den Steuerpflichtigen aufgrund seiner Einschätzung als vorhersehbaren Risikofall ein.

·       Steuerpflichtige aus sogenannten Risikobranchen, zum Beispiel der Bargeldbranche.

Bei all diesen Fällen besteht ein vorhersehbares und identifizierbares Risiko für hohe missbräuchliche Steuerausfälle, so dass eine persönliche und umfängliche Prüfung der Steuererklärung vorgesehen ist. Schätzungsweise 5 Prozent aller Steuerfälle werden der Risikoklasse 1 zugeordnet.

 

Neben diesen drei Risikoklassen gibt es auch noch die Risikoklasse Betriebsprüfungs-Fälle – also für alle Steuerpflichtigen, bei denen eine Betriebsprüfung vorgesehen ist. Hier ergeht der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Spätere Änderungen sind deshalb jederzeit vollumfänglich zulässig.

 

Apropos Betriebsprüfungen. Die Anzahl der Betriebsprüfungen bei Steuerpflichtigen mit einem Einkommen über einer halben Million Euro pro Jahr ist in den letzten Jahren stark rückläufig und hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als halbiert. Im Jahr 2020 gab es hier bundesweit noch knapp 1.000 Betriebsprüfungen. Natürlich spielt hier auch die Corona-Krise eine Rolle. Aber bereits davor waren die Betriebsprüfungen stark rückläufig.

 

Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine steuerliche Beratung für eure individuelle Situation ist.