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Fahrtkosten der Großeltern als Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen

Zu den Kinderbetreuungskosten zählen die Aufwendungen zur Betreuung eurer Kinder. Steuerlich absetzbar ist aber nur die sogenannte behütende oder beaufsichtigende Kinderbetreuung. Das bedeutet, dass die bei der Betreuung durch Oma und Opa entstandenen Fahrtkosten steuerlich absetzbar sein können, 

wenn ihr dazu eindeutige Vereinbarungen schriftlich fixiert habt,

das inhaltlich dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist,

es so auch durchgeführt wird.

Steuerlich absetzbar sind alle Ausgaben für die Betreuung eurer Kinder inklusive der Erstattung von Fahrtkosten an Oma und Opa, die sie aufgrund der Betreuung hatten. Vorausgesetzt ihr habt von euren Eltern darüber eine Rechnung bekommen und ihnen das Geld danach überwiesen. Von Barzahlungen solltet ihr absehen, da das nicht nachweisbar ist. Das ihr die Fahrkosten erstattet, müsst ihr übrigens vorab schriftlich in einer Art Vertrag festlegen. Zusätzlich müsst ihr darauf achten, die angefallenen Fahrtkosten auch zeitnah zu überweisen. Einmal im Jahr am Geburtstag der Eltern das Geld gesammelt überweisen geht nicht und lässt das Finanzamt am Sachverhalt zweifeln.

 

Die steuerliche Absetzbarkeit der an Oma und Opa erstatteten Fahrtkosten hängt übrigens nicht davon ab, ob die Betreuungsleistung selbst unentgeltlich oder gegen Geld erbracht wurde. Kümmern sich Opa und Oma unentgeltlich um eure Kinder, hat das keine negativen Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrtkosten.

 

Damit wären wir beim Klassiker. Oma oder Opa holt euer Kind zu Ferienbeginn ab, um sich einige Zeit darum zu kümmern und die berufstätigen Eltern so zu entlasten. Es gibt eben nicht soviel Urlaub wie Schulferien. Oma und Opa verlangen für die Betreuung kein Geld von euch. Ihr habt aber vorher schriftlich vereinbart, dass Ihr euren Eltern die Fahrtkosten erstatten werdet. Oma schickt euch umgehend die Rechnung zu und ihr überweist ihr das Geld. Die erstatteten Fahrtkosten könnt ihr dann in eurer Steuererklärung als Betreuungskosten absetzen.

 

Oma und Opa müssen nichts weiter unternehmen. Das von euch überwiesene Geld ist eine Kostenerstattung und damit kein zu versteuerndes Einkommen.