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Inflationsausgleichsprämie

Euer Arbeitgeber kann euch im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen. Kann, weil es eben freiwillig ist, er muss nicht, falls er nicht will. Die Prämie ist steuer- und sozialabgabenfrei. Weder euer Arbeitgeber noch ihr selbst müsst also dafür Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Es gibt auch keinen Progressionsvorbehalt wie zum Beispiel beim Kurzarbeitergeld oder Elterngeld. Deshalb müsst ihr auch keine Steuernachzahlungen aufgrund der Prämie fürchten.

 

Euer Arbeitgeber kann die Inflationsausgleichsprämie auch stückeln und in mehreren Teilbeträgen auszahlen. Wichtig dabei ist, dass die Prämie zusätzlich zu eurem Lohn oder Gehalt gezahlt wird und nicht Teile davon ersetzt. Das geht nicht. So kann euer Arbeitgeber euch zum Beispiel nicht das Urlaubsgeld streichen und stattdessen in der gleichen Höhe die Inflationsausgleichsprämie zahlen.

 

Theoretisch könnt Ihr sogar zweimal 3.000 Euro Inflationsausgleichprämie erhalten. Und das geht so: Ihr habt einen Hauptjob und euer Arbeitgeber ist so nett und zahlt euch die vollen 3.000 Euro. Zusätzlich habt ihr noch einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber. Der kann euch auch nochmal 3.000 Euro Prämie steuer- und sozialabgabenfrei zahlen. Theoretisch deshalb, weil eure Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, euch auch nur einen Euro Inflationsausgleichsprämie auszuzahlen.