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Erbschaft: Neue Immobilienbewertung: Freibeträge und eigengenutzte Immobilie

Rund um den Jahreswechsel wurde bei uns in Deutschland viel über die neue Immobilienbewertung berichtet, welche unter Umständen negative Auswirkungen bei einer Erbschaft haben kann. Auslöser war das Jahressteuergesetz 2022. Es beinhaltet neue Bewertungskriterien für Immobilien. Der Gesetzgeber hat damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, das in einem Urteil angemahnt hatte, den tatsächlichen Verkehrswert bei der Berechnung der Erbschaftsteuer zugrunde zu legen. Und der kann im Vergleich zum bisherigen Bewertungsverfahren deutlich höher sein. Der Verband Haus und Grund geht von bis zu 30 Prozent aus.

 

Muss deshalb jeder für eine geerbte Immobilie künftig eine höhere Erbschaftsteuer zahlen? Jein. Erst wenn der Wert der vererbten Immobilie die Freibeträge überschreitet und die Immobilie auch nicht selbst genutzt wird, kann Erbschaftsteuer anfallen.

 

Zunächst gilt: Eine vom Ehepartner oder den Eltern geerbte Immobilie ist grundsätzlich steuerfrei, wenn sie selbst genutzt wird. Das gilt sowohl für eine Einzimmerwohnung als auch für eine Villa mit 300 Quadratmetern Wohnfläche. Einzige Einschränkung: beim Vererben an die Kinder gilt eine Obergrenze von 200 Quadratmetern für die Steuerfreiheit.

 

Wird eine nicht selbst genutzte Immobilie vererbt, fällt erst dann Erbschaftsteuer an, wenn die Freibeträge überschritten werden. Beim Vererben an den Ehepartner bleiben 500.000 Euro steuerfrei und beim Vererben an ein Kind sind es 400.000 Euro je Elternteil.

 

Die genannten Freibeträge gelten seit dem Jahr 2009. Seitdem haben sich die Immobilienpreise aber erheblich erhöht. Deshalb gibt es die Forderung, die Freibeträge deutlich zu erhöhen. Dagegen wird argumentiert, dass jemand, der eine Immobilie erbt und nicht kaufen muss, ruhig Erbschaftsteuer zahlen kann. Er muss die Immobilie dafür ja auch nicht bei der Bank finanzieren. Natürlich gibt es hierauf auch wieder unterschiedliche Sichtweisen. 

 

Insgesamt kann aber festgehalten werden, dass für eigengenutzte Immobilien keine Erbschaftsteuer anfällt, sofern nicht die Kinder erben und die Immobilie eine Wohnfläche von mehr als 200 Quadratmeter hat. Nutzt man sie nicht selbst, greifen Freibeträge von bis zu einer halben Million Euro. Deshalb können die allermeisten Leute, deren Familie Immobilien besitzt, das Thema Neubewertung von Immobilien gelassen betrachten.