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Neuregelungen für PV-Anlagen ab 2023

Hier die Eckpunkte der Neuregelungen für eine PV-Anlage ab dem Jahr 2023 in Deutschland für euch. Die Regelungen gelten sowohl für Anlagen auf dem Dach als auch für Balkonanlagen.

 

Keine Umsatzsteuer mehr:

Seit Anfang 2023 wird beim Kauf von Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr fällig, wenn die Anlage auf Wohngebäuden oder in deren Nähe installiert werden. Das gilt auch für alle Bauteile drum rum wie zum Beispiel dem Wechselrichter oder Batteriespeichern. Hättet ihr Ende 2022 eine Anlage für 10.000 Euro netto gekauft, hättet ihr unterm Strich 11.900 Euro dafür bezahlen müssen, da 19 Prozent Umsatzsteuer angefallen wären. Ab 2023 spart ihr also die 1.900 Euro, sofern der Kaufpreis der Anlage gleichgeblieben ist.

 

Keine Umsatzsteuer mehr beim Betrieb der Anlage fällig:

Für die Einspeisung des Stroms und auch beim Eigenverbrauch fällt keine Umsatzsteuer an, da ihr die Kleinunternehmerregelung anwenden könnt. Die gilt bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro pro Jahr im ersten Betriebsjahr und von bis zu 50.000 Euro Umsatz in den jeweiligen Folgejahren. Darüber kommt ihr in der Regel nicht.

 

Seit Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze bei der Einspeisung des Stroms. Anlagen, die auch der Eigenversorgung dienen, bekommen für die ersten 10 kWp 8,2 Cent pro kWh und darüber dann 7,1 Cent pro kWh. Soll eure neue Anlage nur einspeisen, was wirtschaftlich zur Zeit ohne Sinn ist, bekommt ihr bis 10 kWp 13 Cent pro kWh und darüber hinaus 10,9 Cent pro kWh.

 

Die Einnahmen sind nun steuerfrei, sofern die Anlage eine Bruttoleistung von maximal 30 Kilowatt peak, kWp, hat. Bei Mehrfamilienhäusern gilt eine maximale Leistung von 15 kWp je Wohneinheit.

 

Für Anlagen, die ab 2023 in Betrieb genommen wurden, entfällt auch die Regel, maximal 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen zu dürfen.

 

Noch wichtig zu wissen:

Seit dem Jahr 2023 muss in Baden-Württemberg bei einer Dachsanierung eine PV-Anlage installiert werden. In Hamburg ist das ab dem Jahr 2025 der Fall.

 

Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine steuerliche Beratung für eure individuelle Situation ist.