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Die Namensrechtsänderung in Deutschland

In Deutschland soll das Namensrecht reformiert werden. Genauer gesagt geht es um die Nachnamen beziehungsweise Familiennamen. Es gibt sechs geplante Änderungen.

 

Erstens: Die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder

Doppelnamen gibt es ja bereits, werden sich jetzt viele fragen. Herr Müller-Lüdenscheid, Frau Leuthäusser-Schnarrenberger, viele Menschen haben doch bereits einen Doppelnamen. 

 

Die geplante Änderung sieht hier so aus: Bisher kann der Familienname nur der Name eines Ehepartners sein, also entweder Müller oder Lüdenscheid. Hat man sich für Müller als Familienname entschieden, kann Herr Lüdenscheid noch zusätzlich einen Doppelnamen tragen, Herr Müller-Lüdenscheid. Das nennt man dann Begleitnamen, also den Teil mit Lüdenscheid. Die Frau Müller heißt dagegen weiter nur Frau Müller. Und die Kinder tragen ebenfalls den Nachnamen Müller, nicht Müller-Lüdenscheid. Geht Herr Müller-Lüdenscheid mit den Kindern und ohne Mama auf Reisen, sollte er ein Begleitpapier dabeihaben, welches bestätigt, dass er der Vater der Müller-Kinder ist, damit es bei Grenzkontrollen keine Probleme gibt.

 

Künftig dürfen die Frau und die Kinder von Herrn Müller-Lüdenscheid auch einen Doppelnamen tragen, wenn Sie so wollen, also alle Müller-Lüdenscheid heißen. Damit ist dann klar, dass alle zur selben Familie gehören. Die Änderung soll nicht nur für Neuverheiratete gelten, sondern von allen in Anspruch genommen werden dürfen, die das wollen. Wer das nicht will, kann es auch einfach lassen. Eine Frage ist dabei natürlich, wenn das Kind eines Tages erwachsen ist und selbst heiratet, womöglich jemanden, der ebenfalls einen Doppelnamen trägt. Frau Schnitzel-Groß heiratet Herrn Scharf-Koch. Heißen die dann Scharf-Koch-Schnitzel-Groß? Wohl eher nicht.

 

Zur zweiten Änderung: Erleichterung der Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder

Stiefkinder sollen künftig leichter wieder ihren Geburtsnamen zurückerhalten, wenn sie es wollen. Das soll dann gehen, wenn die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefvater oder der Stiefmutter geschieden wird oder wenn das Kind aus dem Haushalt der Stieffamilie auszieht. Die Namensänderung soll auch dann möglich sein, wenn sich die Eltern scheiden lassen und der Elternteil, der das Kind betreut wieder seinen alten Geburtsnamen annimmt. Der Nachname des Kindes kann dann auch entsprechend geändert werden.

 

Dritte Änderung: Jede volljährige Person soll künftig einmalig seinen Familiennamen ändern dürfen, ohne dass es dafür ein familienrechtliches Ereignis wie zum Beispiel eine Heirat gibt. Die folgenden drei Varianten soll es geben:

·      Wechsel vom Namen des einen Elternteils zum Namen des anderen Elternteils. Hatten sich die Eltern von Reiner bei der Heirat zum Beispiel auf den Namen des Vaters geeinigt und die Familie trägt deshalb des Namen Mist, kann der volljährige Reiner Mist dann auch zum Geburtsnamen der Mutter, Glücklich, wechseln und somit anstatt Reiner Mist künftig Reiner Glücklich heißen.

·      Die Geburtsnamen beider Elternteile als Doppelname führen. Reiner Mist würde dann Reiner Mist-Glücklich heißen.

·      Trägt das volljährige Kind einen Doppelnamen, kann es den nun auch auf einen Namen verkürzen. Reiner Mist-Glücklich könnte künftig den Mist aus seinem Nachnamen entfernen lassen.

 

Änderung Nummer vier: Geschlechtsangepasste Familiennamen

Angehörige des sorbischen Volkes und andere Personen, bei denen die Anpassung der Herkunft entspricht. Dann gibt es zum Beispiel für die Frauen nicht den Familiennamen Kral, sondern Kralowa.

 

Fünfte Änderung: Geburtsnamen nach friesischer und dänischer Tradition

Als Geburtsname eines Kindes, das der friesischen Volksgruppe angehört, soll auch ein Patronym, also eine Ableitung vom Vornamen des Vaters möglich sein. Johannsen von Johann dann. Angehörige der dänischen Minderheit soll es künftig möglich sein, Doppelnamen ohne Bindestrich zu tragen zum Beispiel Albertsen Christensen.

 

Die sechste geplante Änderung: Kein Zwang mehr zur Namensänderung nach Erwachsenenadoption

Die adoptierte Person soll seinen bisherigen Nachnamen behalten können, den der annehmenden Person annehmen können oder eine Kombi aus beiden wählen können.

Auf www.scheidung.org findet ihr ebenfalls Informationen zur geplanten Namensrechtsänderung unter dem Link: https://www.scheidung.org/neues-namensrecht-fuer-alle-gesetzentwurf-veroeffentlicht/