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Warum es beim Kindergeld keine Zählkinder mehr gibt

In Deutschland gibt es seit dem Jahr 2023 für jedes Kind 250 Euro Kindergeld monatlich. Davor war die Höhe des Kindergelds nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Für das erste und zweite Kind gab es im Jahr 2022 je 219 Euro monatlich. Für das dritte Kind dann 225 Euro und für das vierte Kind 250 Euro.

 

Hattet ihr aus einer früheren Ehe ein kindergeldberechtigtes Kind, dass bei eurem Ex lebt und habt in eurer aktuellen Beziehung drei weitere Kinder mit eurem derzeitigen Partner, war das erste Kind das sogenannte Zählkind. Euer Ex erhielt für das erste Kind 219 Euro Kindergeld. Bei euren drei weiteren Kindern handelt es sich damit um Kind Nummer zwei, drei und vier. Entsprechend hattet ihr 219 Euro plus 225 Euro plus 250 Euro, insgesamt 694 Euro. Ohne die Zählkind-Regelung wären es nur 219 Euro plus 219 Euro plus 225 Euro, also insgesamt 663 Euro gewesen.

 

Seit 2023 spielt das Zählkind also keine Rolle mehr, da es für jedes Kind 250 Euro gibt.

 

Ausführliche Informationen über das Kindergeld und alle anderen Leistungen findet ihr im Buch Familienfinanzen für Dummies: https://t1p.de/pddd4

 

Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine rechtliche Beratung für eure individuelle Situation ist.