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Die Partnerschaftsgesellschaft, kurz PartG

Die Partnerschaftsgesellschaft, kurz PartG ist eine beliebte Rechtsform für Freiberufler in Deutschland. Sie ermöglicht es, dass mehrere Freiberufler ihre Tätigkeit gemeinsam ausüben können. Sie unterscheidet sich von anderen Gesellschaftsformen, wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR oder der GmbH, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, durch ihre spezielle Ausrichtung auf freiberufliche Tätigkeiten.

 

Die Gesetzliche Grundlage der Partnerschaftsgesellschaft ist im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, kurz PartGG geregelt. PartGG mit zwei G, das ist wichtig. Das PartG mit einem G ist dagegen das Parteiengesetz. Das PartGG ist ausschließlich für Freiberufler vorgesehen, die gemeinsam ihren Beruf ausüben möchten. Dazu gehören beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure. Sie können sich in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammentun.

 

Die Partner der Gesellschaft haften grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft. Es gibt jedoch hier eine wichtige Einschränkung: Für Fehler in der Berufsausübung haftet nur der Partner persönlich, der den Fehler begangen hat. Es sei denn, andere Partner waren direkt daran beteiligt oder haben den Fehler durch mangelnde Aufsicht ermöglicht. Streit ist da leicht möglich.

 

Jeder Partner ist zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt, sofern nichts anderes im Partnerschaftsvertrag vereinbart wurde. Dort habt ihr fast alle Freiheiten es anders zu regeln.

 

Die Gründung einer PartG erfolgt durch Abschluss eines Partnerschaftsvertrags, der natürlich schriftlich abgefasst und von allen Partnern unterzeichnet werden muss. Kartoffelstempel anstatt Unterschrift gilt nicht.

 

Der Vertrag muss sinnigerweise den Namen und Sitz der Partnerschaft, die Namen und Berufe der Partner sowie den Gegenstand der Partnerschaft enthalten.

 

Der Name der Gesellschaft muss mindestens den Namen eines Partners und die Bezeichnung »und Partner« oder »Partnerschaft« enthalten. Zusätzlich muss die Berufsbezeichnung enthalten sein. Das kann dann so aussehen: Meier und Partner, Rechtsanwälte.

 

Die PartG muss in das Partnerschaftsregister eingetragen werden, das beim Amtsgericht geführt wird. Das kostet natürlich ein bisschen.

 

Die Partnerschaftsgesellschaft selbst ist nicht steuerpflichtig. Die Gewinne werden den einzelnen Partnern gemäß Vertrag zugerechnet und von diesen individuell versteuert.