Der Blog informiert euch über ein wichtiges Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, das sich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Sammlermünzen beschäftigt. Das Schreiben betrifft die Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2026.
Was sind Sammlermünzen?
Sammlermünzen sind besondere Münzen, die nicht nur als Zahlungsmittel, sondern auch als Sammlerstücke dienen. Sie bestehen oft aus Edelmetallen wie Gold oder Silber und haben einen besonderen Wert für Sammler und Investoren.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Für die Umsätze mit Sammlermünzen aus Edelmetallen kann der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewendet werden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Das bedeutet, dass der Preis der Münze mehr als das 2,5-fache des reinen Metallwerts betragen muss.
Goldmünzen
Für Goldmünzen muss der Metallwert anhand der aktuellen Tagespreise für Gold ermittelt werden. Maßgebend ist der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold. Dieser Wert wird in US-Dollar festgestellt und muss in Euro umgerechnet werden. Für das Kalenderjahr 2026 kann der Unternehmer aus Vereinfachungsgründen den letzten im Monat November festgestellten Goldtagespreis von 116.139 € je Kilogramm zugrunde legen.
Silbermünzen
Bei Silbermünzen kann der Unternehmer statt der jeweiligen Tagesnotierung den letzten im Monat November festgestellten Preis je Kilogramm Feinsilber für das gesamte folgende Kalenderjahr zugrunde legen. Für das Kalenderjahr 2026 beträgt dieser Preis 1.464 € je Kilogramm.
Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen gibt wichtige Hinweise zur Ermittlung des Metallwerts von Gold- und Silbermünzen für das Jahr 2026. Diese Informationen sind besonders für Sammler und Händler von Sammlermünzen relevant, um den zutreffenden Steuersatz zu bestimmen.
