· 

Bewirtungskosten als Betriebsausgaben: Was du wissen musst

Hier geht es um ein Thema, das für viele Unternehmer und Selbstständige von großer Bedeutung ist: Bewirtungskosten als Betriebsausgaben.

 

Bewirtungskosten können steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, allerdings gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im November 2025 ein Schreiben veröffentlicht, das die bestehenden Regelungen zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen ergänzt. Hier sind die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst:

 

Nachweispflicht: Um Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abziehen zu können, musst du schriftlich nachweisen, wo, wann und aus welchem Anlass die Bewirtung stattgefunden hat. Dazu gehören auch die Teilnehmer und die Höhe der Aufwendungen. Dieser Nachweis muss zeitnah erfolgen und kann in Form eines formlosen Dokuments, eines sogenannten Bewirtungsbelegs, erstellt werden.

 

Rechnungsanforderungen: Die Rechnung über die Bewirtung muss bestimmte Angaben enthalten, je nachdem, ob es sich um eine Kleinbetragsrechnung (bis 250 Euro) oder eine Rechnung über 250 Euro handelt. Kleinbetragsrechnungen müssen den Namen und die Anschrift des Bewirtungsbetriebs, das Ausstellungsdatum, eine Leistungsbeschreibung, den Leistungszeitpunkt und den Rechnungsbetrag enthalten. Rechnungen über 250 Euro benötigen zusätzlich die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine Rechnungsnummer und den Namen des Bewirtenden.

 

Elektronische Rechnungen: Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern obligatorisch. Bewirtungsrechnungen können auch in digitaler Form übermittelt werden. Wichtig ist, dass die Rechnung maschinell erstellt und elektronisch aufgezeichnet ist.

 

Bewirtungen im Ausland: Die Anforderungen an die Nachweisführung gelten grundsätzlich auch für Bewirtungen im Ausland. In Ausnahmefällen, in denen eine detaillierte, maschinell erstellte und elektronisch aufgezeichnete Rechnung nicht erhältlich ist, kann auch eine ausländische Rechnung anerkannt werden.

 

Es ist wichtig, dass du die genannten Anforderungen genau beachtest, um sicherzustellen, dass deine Bewirtungskosten steuerlich anerkannt werden. Bei Fragen oder Unsicherheiten solltest du dich an einen Steuerberater wenden.