Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. Dezember 2025 ein neues Schreiben zur Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben veröffentlicht. Dieses Schreiben ist wichtig für alle Landwirte und Forstwirte, die Tiere halten, denn es regelt, wie diese Tiere steuerlich bewertet werden müssen. Aber keine Sorge, ich erkläre dir, was das für dich bedeutet.
Was ist neu?
Das BMF-Schreiben legt fest, wie Tiere nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie nach § 6 Absatz 2 und 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bewertet werden müssen. Es gilt für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, unabhängig von ihrer Rechtsform. Das bedeutet, egal ob du ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder eine andere Rechtsform hast, diese Regeln gelten für dich.
Wann gilt das neue Schreiben?
Das Schreiben ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. Das heißt, wenn dein Wirtschaftsjahr am 1. Januar 2026 beginnt, musst du diese neuen Regeln beachten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Übergangsregelungen, die du kennen solltest.
Herstellungskosten und Anschaffungskosten
Ein wichtiger Punkt im neuen Schreiben sind die Herstellungskosten und Anschaffungskosten von Tieren. Herstellungskosten sind die Kosten, die entstehen, um ein Tier zu züchten oder zu halten. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für Futter, Tierarztkosten, Versicherungen und Abschreibungen auf Stallgebäude.
Anschaffungskosten sind die Kosten, die du hast, wenn du ein Tier kaufst. Diese Kosten müssen genau erfasst und in der Bilanz ausgewiesen werden.
Einzelbewertung und Gruppenbewertung
Tiere können einzeln oder in Gruppen bewertet werden. Die Einzelbewertung bedeutet, dass jedes Tier einzeln mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Bilanz erscheint. Die Gruppenbewertung bedeutet, dass Tiere in Gruppen zusammengefasst und mit einem Durchschnittswert bewertet werden.
Richtwerte
Das BMF hat Richtwerte für die Bewertung von Tieren festgelegt. Diese Richtwerte können verwendet werden, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Tieren zu ermitteln. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei Zuchttieren oder Rennpferden, bei denen die tatsächlichen Kosten stark von den Richtwerten abweichen können.
Übergangsregelungen
Es gibt einige Übergangsregelungen, die du beachten solltest. Zum Beispiel kann die erstmalige Anwendung der Richtwerte einen einmaligen zusätzlichen buchtechnischen Gewinn auslösen. Dieser Gewinn kann in einer Rücklage gebildet werden, die über mehrere Jahre aufgelöst wird.
Was bedeutet das für dich?
Wenn du Tiere in deinem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb hältst, musst du diese neuen Regeln beachten. Es ist wichtig, dass du deine Buchführung entsprechend anpasst und die neuen Richtwerte und Bewertungsmethoden anwendest. Falls du dir unsicher bist, wie du das umsetzen sollst, kann es hilfreich sein, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
