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Online-Verkäufe und Steuern: Was Du jetzt wissen musst!

Verkaufst du die zu klein gewordene Kleidung deiner Kinder auf Vinted? Oder alte Schätze aus dem Keller über Kleinanzeigen? Super Idee, um die Familienkasse aufzubessern! Aber Achtung: Seit einiger Zeit schaut das Finanzamt genauer hin. Schuld daran ist ein Gesetz mit einem echten Zungenbrecher-Namen: das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz PStTG. Keine Sorge, ich erkläre dir, was das für dich und deine privaten Verkäufe bedeutet.

 

Das Gesetz verpflichtet Betreiber von Online-Plattformen – also die Firmen hinter eBay, Vinted, Airbnb und Co. – die Einnahmen ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Es geht also darum, mehr Transparenz für das Finanzamt zu schaffen. Die wichtigste Frage für dich ist aber: Bin ich davon überhaupt betroffen?

 

Hier kommt die entscheidende Bagatellgrenze ins Spiel. Die Plattform muss deine Daten nur dann melden, wenn du beide der folgenden Grenzen überschreitest: Du tätigst mehr als 29 Verkäufe pro Jahr ODER du nimmst mehr als 2.000 Euro pro Jahr ein. Wichtig ist hier das "ODER" nicht, sondern ein "UND" bei der Freistellung. Du bist also nur dann von der Meldung befreit, wenn du BEIDE Grenzen unterschreitest: also weniger als 30 Verkäufe UND weniger als 2.000 Euro Einnahmen hast. Ein kleines Beispiel aus dem offiziellen Schreiben des Finanzministeriums macht es deutlich: Verkaufst du in 32 kleinen Auktionen Artikel für insgesamt nur 200 Euro, wirst du trotzdem gemeldet, weil du die Anzahl von 29 Verkäufen überschritten hast. Bei der Zählung der Verkäufe ist übrigens der einzelne Verkaufsabschluss entscheidend, nicht die Anzahl der Artikel. Wenn du ein Paket mit 10 Babystramplern in einer einzigen Transaktion verkaufst, zählt das als ein Verkauf.

 

Was bedeutet das jetzt konkret für dich? Musst du auf Omas alte Vase jetzt Steuern zahlen? Die gute Nachricht zuerst: Das PStTG ist kein neues Steuergesetz. Es ändert nichts daran, was steuerpflichtig ist und was nicht. Private Veräußerungsgeschäfte, also der gelegentliche Verkauf von Dingen aus deinem Haushalt, sind in der Regel steuerfrei. Die Meldung bedeutet also nicht automatisch, dass du eine Steuernachzahlung fürchten musst. Sie bedeutet nur, dass das Finanzamt jetzt von deinen Einnahmen weiß und genauer prüfen kann, ob deine Verkäufe wirklich noch "privat" sind oder ob du vielleicht schon, ohne es zu wissen, gewerblich handelst. Die Grenze zum Gewerbe ist fließend. Wenn du regelmäßig und in größerem Umfang Dinge verkaufst (vielleicht sogar extra dafür einkaufst), könntest du als gewerblicher Händler eingestuft werden – mit allen Pflichten wie Gewerbeanmeldung und Steuererklärung.

 

Dein wichtigstes To-do ist daher: Behalte den Überblick über deine Verkäufe. Notiere, was du wann für wie viel verkauft hast. So bist du auf der sicheren Seite, falls das Finanzamt doch einmal nachfragt.

 

Zu jedem Thema hier im Blog Familienfinanzen gibt es in der Regel etwas später auch einen Podcast von mir. Ihr findet ihn auf dem Podcast-Kanal »ieconomics Familienfinanzen« unter anderem bei Apple Podcasts, Spotify, Amazon Music oder Deezer. Daneben habe ich bis heute rund zwanzig ...für Dummies-Bücher veröffentlicht, unter anderem »Familienfinanzen für Dummies« und »Einnahmen- Überschussrechnung für Dummies«.

 

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