Stell dir vor, du kaufst ein Produkt, es ist fehlerhaft und richtet einen Schaden an. Wer kommt dafür auf? Genau hier greift die Produkthaftung. Sie regelt, dass der Hersteller für Schäden aufkommen muss, die durch sein fehlerhaftes Produkt entstehen. Ein klassisches Beispiel: Dein brandneues Bügeleisen hat einen Defekt, fängt Feuer und beschädigt deinen teuren Parkettboden. In diesem Fall haftet der Hersteller für den Schaden. Bisher war das bei physischen Produkten klar, aber bei Software war es oft eine rechtliche Grauzone. Das ändert sich jetzt grundlegend.
Die Bundesregierung hat das Produkthaftungsrecht modernisiert, um es an das digitale Zeitalter, die Kreislaufwirtschaft und den globalen Handel anzupassen. Das neue Gesetz soll dieses Jahr umgesetzt werden. Die neuen Regeln, die auf einer EU-Richtlinie basieren und bis Ende 2026 umgesetzt werden, bringen einige wichtige Verbesserungen für dich als Verbraucher. Die größte Neuerung ist, dass der Produktbegriff massiv erweitert wird. Künftig gilt auch Software ganz offiziell als Produkt. Das betrifft Computerprogramme, Apps auf deinem Smartphone, Betriebssysteme von intelligenten Geräten und sogar Künstliche Intelligenz (KI). Wenn also die Software deines autonom fahrenden Autos fehlerhaft ist und einen Unfall verursacht, kannst du den Hersteller dafür haftbar machen. Ausgenommen ist nur Open-Source-Software, die nicht im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit entwickelt wird.
Spannend ist auch die Anpassung an die Kreislaufwirtschaft. Wenn du ein altes Produkt kaufst und es so wesentlich veränderst, dass quasi ein neues Produkt entsteht – man denke an „Upcycling“ –, dann wirst du selbst zum Hersteller und haftest auch entsprechend. Die neuen Regeln nehmen zudem mehr Akteure in die Pflicht. Sitzt der eigentliche Hersteller in einem Land außerhalb der EU, wird es für dich oft schwierig, deine Ansprüche durchzusetzen. Künftig kannst du dich auch an den Importeur, den von ihm beauftragten Logistikdienstleister („Fulfilment-Dienstleister“) oder sogar an die Online-Plattform wenden, auf der du das Produkt gekauft hast. Betreiber von Online-Marktplätzen haften dann, wenn sie den Eindruck erwecken, das Produkt selbst zu verkaufen.
Und das Beste zum Schluss: Es wird für dich einfacher, Schadensersatz zu bekommen. Bei immer komplexeren Produkten war es oft schwer, den Fehler und den Zusammenhang zum Schaden nachzuweisen. Zukünftig gibt es Beweiserleichterungen. Wenn klar ist, dass das Produkt einen Fehler hat, wird grundsätzlich vermutet, dass dieser Fehler auch den Schaden verursacht hat, sofern es sich um einen typischen Folgeschaden handelt. Außerdem können Gerichte die Hersteller dazu verpflichten, notwendige Beweismittel offenzulegen, um dir bei deiner Klage zu helfen. Deine Rechte als Verbraucher werden also ordentlich gestärkt.
