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EÜR-Tipp: Betrieblich bedingte Fahrten mit dem Privat-PKW

Die Kilometerpauschale für betrieblich bedingte Fahrten mit dem Privatfahrzeug wurde mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer vom Gesetzgeber seit gefühlt hundert Jahren nicht mehr erhöht. So laufen die tatsächlichen Kosten je gefahrenen Kilometer dieser Pauschale natürlich davon. Was viele nicht wissen: Sie müssen sich nicht mit dieser Pauschale begnügen.

Viele Freiberufler und auch der eine oder andere Gewerbetreibende haben kein Fahrzeug im Betriebsvermögen. Betrieblich bedingte Fahrten werden dann mit dem eigenen Privatfahrzeug unternommen. Fast jeder, bei dem das der Fall ist, nutzt bei der Erfassung der Betriebsausgaben hierbei die Kilometerpauschale. Die in einem Kalender oder einer Tabelle erfassten betrieblich bedingten Fahrten werden in der jeweils genutzten Steuer-App eingetragen und mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer bewertet. Für eine Fahrt zur Messe 

nach Frankfurt im Oktober wurden hin und zurück beispielsweise 312 Kilometer zurückgelegt. Das macht mit der Kilometerpauschale dann 93,60 Euro an Betriebsausgaben. So weit so einfach aber nicht unbedingt gut. Nicht gut, wenn deine tatsächlichen Kosten je gefahrenen Kilometer deutlich höher sind.

Dann solltest du auf die bequeme Kilometerpauschale verzichten und die Kosten je Kilometer mittels Einzelnachweises der tatsächlich angefallenen Kosten ermitteln. Ja, das ist auch erlaubt!

Dazu musst du die Kosten einmalig über einen Zeitraum von zwölf Monaten, am besten für ein Kalenderjahr, aufzeichnen und alle Belege ablegen. Der so ermittelte Wert ist dann dein individueller Kilometersatz. Das Prozedere musst du nur dann wiederholen, wenn du dein Fahrzeug wechselst oder das Fahrzeug aus der Abschreibung fällt, da es in beiden Fällen zu gravierenden Änderungen des Kilometersatzes kommt. Falls das nicht der Fall ist, kannst du den im Vorjahr ermittelten individuellen Kilometersatz auch im Folgejahr anwenden, sofern das Finanzamt ihn anerkannt hat. Es steht dir aber selbstverständlich frei, grundsätzlich jedes Jahr einen neuen individuellen Kilometersatz zu ermitteln.

Was das ausmachen kann, zeige ich dir jetzt anhand der Fahrt zur Messe. Mit der Kilometerpauschale waren es 93,60 Euro. Mit deinem individuellen Kilometersatz von nicht aus der Luft gegriffenen 0,50 Euro wären es bereits 156,- Euro. Für die eine Fahrt also bereits 62,40 Euro mehr.

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