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Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung ist ein beliebtes Instrument in der Wirtschaftspolitik. In Krisenzeiten wird die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung immer wieder zeitlich befristet ermöglicht. Zuletzt nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 und 2010. Und nun wieder im Zuge der Corona-Krise in Deutschland für alle in den Jahren 2020 und 2021 angeschafften Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

 

Möglich ist die degressive Abschreibung bis zum 2,5-fachen des linearen Abschreibungswertes, maximal aber nur bis zu 25 Prozent. Degressive Abschreibung ist aber nicht gleich degressiver Abschreibung. Es gibt nämlich drei verschiedene Arten der degressiven Abschreibung:

·      geometrisch-degressive Abschreibung (auch Buchwertmethode genannt)

·      arithmetisch-degressive Abschreibung

·      Abschreibung in fallenden Staffelsätzen

 

Typisch für eine degressive Abschreibung ist, dass in den ersten Jahren sehr schnell und hoch abgeschrieben werden kann. Dieser Vorteil schrumpft aber mit den Jahren, so dass später zum geeigneten Zeitpunkt zur linearen Abschreibung gewechselt werden sollte. Dazu später gleich mehr.

 

Bei der geometrisch-degressive Abschreibung, also der Buchwertmethode, wird jedes Jahr mit dem gleichen Prozentsatz abgeschrieben. Zu Beginn vom Anschaffungswert, danach jeweils immer vom Restbuchwert. Angenommen du kaufst gleich zu Jahresbeginn eine Maschine im Wert von 10.000 Euro und willst diese zehn Jahre nutzen. Dann würdest du mit der linearen Methode jährlich 1.000 Euro abschreiben. Mit der degressiven Methode (der Buchwertmethode) könntest du jedes Jahr 25 Prozent abschreiben. Im ersten Jahr also 2.500 Euro. Verbleibt am Jahresende ein Restbuchwert von 7.500 Euro. Im zweiten Jahr schreibst du davon dann wieder 25 Prozent ab, also 1.875 Euro. Verbleibt ein Restbuchwert von 5.625 Euro. Zum Vergleich: Mit der linearen Abschreibung hättest du bis jetzt nur 2.000 Euro anstatt stolze 4.375 Euro abgeschrieben. Hört sich bis hierin toll an. Der Haken kommt aber gleich noch. Im dritten Jahr schreibst du 25 Prozent von den verbliebenen 5.625 Euro ab, also 1.406,25 Euro. Immer noch mehr als mit der linearen Abschreibung. Im vierten Jahr schreibst du vom Restbuchwert in Höhe von 4.218,75 Euro wieder 25 Prozent ab, also 1.054,69 Euro. Im fünften Jahr schreibst du vom Restbuchwert in Höhe von 3.164,06 Euro wieder 25 Prozent ab, also 791,02 Euro. Richtig oder falsch? Falsch natürlich. Da der Abschreibungsbetrag bei der degressiven Methode im fünften Jahr unter die 1.000 Euro fallen würde, lohnt sich diese Methode jetzt nicht mehr. Deshalb wird im fünften Jahr zur linearen Abschreibung gewechselt und 1.000 Euro abgeschrieben. Damit beträgt der Restbuchwert zu Beginn des sechsten Jahres 2.164,06 Euro. Hier und im siebten Jahr werden wieder jeweils 1.000 Euro abgeschrieben. Zu Beginn des achten Jahres bleibt dann noch ein Restbuchwert von 164,06 Euro. Der wird dann hier voll abgeschrieben.

Im Endergebnis konnte die Maschine mit der Kombi aus degressiver und linearer Abschreibung so bereits nach etwas mehr als sieben Jahren abgeschrieben werden. Fast drei Jahre schneller als nur mit der linearen Methode.

 

Hier im Beispiel habe ich die Maschine vereinfachend gleich am Jahresanfang gekauft. Wird unterjährig gekauft wird natürlich nur der entsprechende Teil abgeschrieben. Mit anderen Worten: Hättest du die Maschine zum 1. Juli gekauft, könntest du nur 6 anstatt 12 Monate im ersten Jahr abschreiben, also die Hälfte.

 

Da die arithmetisch-degressive Abschreibung und die Abschreibung mit fallenden Staffelsätzen steuerrechtlich nicht erlaubt sind, will ich hier zum Schluss nur kurz auf diese beiden Varianten der degressiven Abschreibung eingehen. Das ihr einfach mal davon gehört habt und falls sie irgendwann doch einmal erlaubt sein sollten, wisst, wie sie funktionieren.

Bei der arithmetisch-degressive Abschreibung vermindert sich im Unterschied zur geometrisch-degressiven Methode der Abschreibungsbetrag stets um den gleichen Betrag. Der Vorteil: Hier muss nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag abgeschrieben werden oder zur linearen Methode gewechselt werden, da dadurch schnell komplett abgeschrieben werden kann.

 

Die Abschreibung mit fallenden Staffelsätzen arbeitet ganz pauschal gesagt ähnlich wie die geometrisch-degressive Methode. Nur das der Prozentsatz immer nur für ein paar Jahre festgelegt wird. Zum Beispiel für das Jahr 1 bis 3 auf 15 Prozent, für das Jahr 4 bis 6 auf 8 Prozent und so weiter. Diese Methode stammt aus der Immobilienwirtschaft.