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homeoffice sweet homeoffice und Arbeitszimmer

Das homeoffice ist in diesem Jahr ja fast wöchentlich Thema in den Medien. Während Krankenschwestern und Polizisten weiterhin jeden Tag zu ihrem Arbeitsplatz pendeln, können viele Büroangestellte von daheim aus im homeoffice arbeiten. Das war für viele bis vor wenigen Monaten noch gar nicht möglich, eher die Ausnahme oder für ein bis zwei Tage die Woche der Fall. 

 

Falls du der einzigste Mitarbeiter in deiner Abteilung bist, bei dem der Chef oder die Chefin weiterhin tägliche Präsenz einfordert und das homeoffice verweigert gibt es mindestens zwei Erklärungen dafür. 

Erste Erklärung: Ohne deine Präsenz vor Ort geht aus Sicht deines Chefs oder deiner Chefin nichts mehr in dem Laden– obwohl du aus deiner Perspektive heraus das alles durchaus vom homeoffice aus erledigen könntest. Eine gute Erklärung also. Dein Chef hält dich nicht nur für unersetzbar, nein er fühlt sich ohne deine Anwesenheit lost.

Zweite Erklärung. Und die ist weniger gut. Dein Chef oder deine Chefin lässt alle Kollegen vom homeoffice aus arbeiten, nur dich nicht. Er selbst kommt auch jeden Tag ins Büro und setzt sich so hin, dass er einen guten Blick auf deinen Monitor und jeder deiner Bewegungen hat. Ein perfektes Misstrauensverhältnis.

 

In Deutschland sind Schätzungen zufolge cirka ein Drittel aller Arbeitnehmer ins homeoffice gewechselt, so Frau Professor Schnitzer von den Wirtschaftsweisen in einem Artikel. Dabei wird davon ausgegangen, das das Gesamtpotential bei etwa 55 Prozent liegt. Mit anderen Worten: Theoretisch könnten über die Hälter der Arbeitnehmer vom homeoffice aus arbeiten, wenn sie oder ihre Chefs es wöllten. Vor der Corona Krise lag der homeoffice-Anteil in Deutschland bei etwa 13 Prozent und damit unter dem Durschschnitt innerhalb der Europäischen Union. In Österreich lag der Anteil vor der Krise bei knapp über 20 Prozent und damit deutlich höher. Führend in Sachen New Work sind Schweden, die Niederlande, Luxemburg , Finnland und Dänemark. Schlusslichter sind Bulgarien, Rumänien und Zypern. 

 

Jetzt aber den Blick auf alle, die aktuell dann und wann oder stets von daheim aus arbeiten, unabhängig davon, ob selbständig oder angestellt.

Die steuerrechtlichen Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer, so wird das im Steuerrecht teils genannt, sind ja überaus komplex. Hier in diesem Podcast geht es zuerst um das deutsche Steuerrecht. Am Schluss gibt es noch Hinweise für Österreich und die Schweiz.

 

Zuerst mal wird unterschieden zwischen: Außerhäussliches Arbeitszimmer, häusliches Arbeitszimmer und nicht mal ein häusliches Arbeitszimmer. Eine Dreiklassengesellschaft also. Alle mit einem außerhäußlichen Arbeitszimmer sind schon mal fein raus. Ihr könnt alle tatsächlich anfallenden Kosten, sei es gemietet oder gekauft, von der Steuer absetzen. Und es gibt keine Abgrenzungsdiskussionen mit dem Finanzamt. 

Bei der Definition des außerhäuslichen Arbeitszimmers ist der Fiskus jedoch äußerst sensibel. Das Gartenhäuschen hinter dem Reihenmittelhaus wird nicht anerkannt, falls der Zugang dazu nur durch das Reihenmittelhaus aus möglich ist und die Hütte nicht zu eng mit dem Wohnhaus verbunden ist. Bei einer Ranch oder einem Landgut in Schleswig-Holstein oder in Mecklenburg-Vorpommern ist das natürlich kein Thema, sofern die Gartenhütte nicht zu eng mit dem Haus verbunden ist, sonden hinter dem eigenen Teich einen halben Kilometer entfernt im Garten steht und einen eigenen Kiesweg zu Strasse hat.

 

Jetzt zum häuslichen Arbeitszimmer. Das häusliche Arbeitszimmer muss räumlich von den anderen Zimmern getrennt sein. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder in der Galerie gilt nicht. Dann gehst du zunächst komplett leer aus. Später hier mehr dazu, ob es dieses Jahr hierzu noch neue Regelungen gibt, so das da doch noch etwas möglich ist. 

Weitere Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers: Du darfst das Zimmer maximal zu 10 Prozent privat nutzen, es sollte zudem wie ein Arbeitszimmer eingerichtet sein und neben dem Arbeitszimmer steht dir und deiner Familie oder Mitbewohnern noch ausreichend Wohnraum zur Verfügung.

 

Jetzt zum spannenden Thema, wieviel der anfallenden Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu zuerst die alles entscheidende Frage: Stellt das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit dar? Mit anderen Worten: Du arbeitest fast ausschliesslich vom häuslichen Arbeitszimmer aus? 

Ja? Dann kannst du alle fürs Arbeitszimmer anfallenden Kosten steuerlich geltend machen.

Anders sieht es aus, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt darstellt, weil du auch viel im Office deines Arbeitgebers arbeitest oder viel bei Kunden bist. Sollte das der Fall sein, musst du auch die nächste Frage beantworten: Steht dir kein anderer Arbeitsplatz für eine deiner beruflichen und betrieblichen Tätigkeiten zur Verfügung, die du im häuslichen Arbeitszimmer ausübst? 

Falls du theoretisch die Arbeit auch beim Kunden oder im Großraumbüro deines Betriebs erledigen kannst, kannst du das Thema Arbeitszimmer zunächst abhaken. Eventuell gibt es aber bald eine gesetzliche Neuregelung, so das doch was drin ist. Dazu später mehr.

 

Falls das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt, du die Verwaltungsarbeit oder eine andere Arbeit nur dort erledigen kannst, ist der Fiskus so gnädig und erkennt Ausgaben bis zu maximal 1.250 Euro im Jahr an. Unabhängig davon, ob deine Ausgaben tatsählich höher waren. Alle Selbständigen machen das als Betriebsausgaben geltend, alle Arbeitnehmer als Werbungskosten.

 

Bevor ich gleich zu den Ausgaben komme, die ihr alle geltend machen könnt, noch eine eindringliche Warnung vor einer bösen Steuerfalle für alle Immobilieneigentümer. Achtet darauf, das das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr als 20 Prozent des Gesamtwerts der Immobilie ausmacht und nicht mehr als 20.500 Euro wert ist. Falls ihr die Grenze überschreitet, fällt das häusliche Arbeitszimmer automatisch ins notwendige Betriebsvermögen. Steigt der Wert eurer eigenen vier Wände und verkauft ihr eines Tages, um in eine kleinere Wohnung zu wechseln oder um aufs Land zu ziehen, müsst ihr die Wertsteigerung versteuern. Dasselbe Dilemma entsteht auch bei einer Betriebsaufgabe. Das ist kein Witz! Angenommen ihr wohnt in einer mittelgroßen Stadtwohnung in einem Ballungsgebiet, müsst ihr höllisch aufpassen, diese Grenzen nicht zu reissen. Vielleicht solltet ihr dann vorher eure Koffer packen und ein Bauernhaus oder ein Landhaus in Schleswig-Holstein oder in Mecklenburg-Vorpommern kaufen. Bei den dortigen Wohnflächen und Immobilienpreisen könnt ihr diese heikle steuerrechtliche Grenze dann hoffentlich vergessen. Sollte ihr das Gefühl haben, an diesen Wertgrenzen gefährlich nah dran zu liegen und unsicher sein, was zu tun ist, kann sich in diesem Fall ein Steuerberater wirklich lohnen.

 

Jetzt aber zu den absetzbaren Kosten. Zur Sicherheit wiederhole ich es kurz: Bei allen Selbständigen sprechen wir von Betriebsausgaben, bei allen Arbeitnehmern von Werbungskosten. So, und jetzt geht’s los. Zuerst rechnet ihr den Anteil des Arbeitszimmers aus. Idealerweise liegt der unter 20 Prozent. Falls er drüber liegt, solltet ihr entweder nie verkaufen oder auch nie den Betrieb altershalber aufgeben. Viel Glück an dieser Stelle. 

Zu den Kosten gehören die anteilige Miete oder die anteilige Abschreibung bei Eigentümern, die anteiligen Schuldzinsen bei Finanzierung der Immobilie, alle Nebenkosten, natürlich auch wieder anteilig, also Gas, Wasser, Strom und sonstige Nebenkosten. Alle Versicherungen die Wohnung oder das Haus betreffend – anteilig. Bei Eigentum: die Grundsteuer – anteilig. Zu hundert Prozent könnt ihr alle Kosten für die Einrichtung des Arbeitszimmers absetzen. Den Stuhl, die Lampe, das Bild an der Wand, die Farbe an der Wand und so weiter. Ganz verwegene Zeitgenossen verfrachten dabei auch schon mal Privatvermögen ins Arbeitszimmer. Der ausrangierte alte Perserteppich wandert vom Wohnzimmer ins Arbeitszimmer geschätzer Wert: 20 Euro. Auch das zählt dann zu den absetzbaren Kosten. Die anteiligen Kosten für Putzmittel könnt ihr auch dazurechnen, falls ihr die Belege gesammelt haben solltet. Und falls ihr mal den Flur renovieren müsst, könnt ihr entsprechend des Anteils des Arbeitszimmers auch diese Kosten geltend machen, wenn ihr nur durch diesen Flur in euer Arbeitszimmer gelangt.

 

Soweit die bislang geltenden Regeln zum Arbeitszimmer in Deutschland. Aufgrund der Corona-Krise wird neuerdings eine Änderung ernsthaft diskutiert. So sollen Arbeitnehmer für jeden Tag homeoffice fünf Euro von der Steuer absetzen können, maximal 600 Euro im Jahr, auch wenn kein räumlich abgetrenntes häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist. Alle Arbeitnehmer, die eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer oder wo auch immer haben, würden so anstatt bisher null Euro bis zu 600 Euro von der Steuer absetzen können. Und das sogar selbst dann, wenn dir theoretisch ein Arbeitsplatz im Großraumbüro zur Verfügung stehen würde. Zwei Klippen würden damit etwas geschliffen werden. Immerhin.

 

In der Schweiz gelten übrigens ähnliche Regeln für das häusliche Arbeitszimmer wie in Deutschland. Auch hier muss regelmässig vom Arbeitszimmer aus gearbeitet werden, es muss also auch der Mittelpunkt der Tätigkeit sein, und beim Arbeitgeber gibt es keinen Arbeitsplatz, den man alternativ nutzen könnte. Wie in Deutschland muss auch in der Schweiz das Arbeitszimmer hauptsächlich beruflichen Zwecken dienen.

 

Auch in Österreich muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bilden. Das Arbeitszimmer darf auch hier zu maximal 10 Prozent privat genutzt werden. Besteht ausserhalb des Arbeitszimmers die Möglichkeit zu arbeiten, zum Beispiel im Großraumbüro des Arbeitsgebers oder beim Kunden, kann das Arbeitszimmer nicht von der Steuer abgesetzt werden.

 

Abschliessend noch der Hinweis, dass das hier keine steuerliche Beratung für eure individuelle Situation ist.