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PRAP – Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Das Thema dieses Blogs klingt ja genauso sperrig wie das Thema des letzten Blogs. Auf der Aktivseite der Bilanz habt ihr im letzten Blog den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten kennengelernt. Auf der Passivseite findet ihr das passende Gegenstück, den passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Auch in diesem Blog zerlege ich das Wort für euch erstmal in seine Einzelteile. 

 

Passiv deshalb, weil der Posten auf der rechten Seite der Bilanz steht, der Passivseite. Auf dieser Seite der Bilanz findest du jene Positionen, die Auskunft darüber geben, wie die Aktivseite, also das Anlage- und Umlaufvermögen finanziert wurden. Die Finanzierung erfolgt mit Eigenkapital und Fremdkapital. Daneben gibt es hier auf der Passivseite der Bilanz auch noch die beiden Positionen Rückstellungen und passiver Rechnungsabgrenzungsposten. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten parken Erträge zwischen, die nicht ins aktuelle Geschäftsjahr gehören. 

 

Dazu wieder das Beispiel aus dem letzten Blog. Aber keine Sorge, du musst hier jetzt keine Pause einlegen und erstmal den letzten Blog lesen, um hier folgen zu können. Der einzige Bezug zum letzten Blog ist der, dass hier das Beispiel nicht aus Mieter-Sicht, sondern aus Vermieter-Sicht erzählt wird.

 

Da der Immobilienmarkt wahnsinnig angespannt ist, hat der Immobilienmogul Herr Hausen der Softwareschmiede AG bei der Vermietung eines Bürogebäudes die folgende Mietkondition diktieren können: Die Miete wird einmal jährlich im Voraus fällig und zwar am 01.07. Das war das Datum des Vertragsabschlusses. Die Miete für ein Jahr beträgt 1,2 Millionen Euro. Am 01.07. wird die Miete fristgerecht an den Immobilienmogul Herrn Hausen überwiesen. Die Buchhaltung von Herrn Hausen verbucht die Mieteinnahme mit dem Text »Miete für den Zeitraum 01.07. bis 30.06. des Folgejahres«. Dabei fließt die Mieteinnahme für die Monate Juli bis Dezember, das sind 600.000 Euro, als Ertrag in die Gewinn-und-Verlustrechnung des laufenden Jahres ein. Die zweiten 600.000 Euro landen im passiven Rechnungsabgrenzungsposten, da sie Ertrag des Folgejahres sind und eine Art Verbindlichkeit darstellen. Deshalb landen sie auf der Passivseite der Bilanz. Herr Hausen hat schon Geld kassiert, obwohl die Leistungserbringung noch aussteht. Erst wenn er im Folgejahr das Bürogebäude an die Softwareschmiede AG weitervermietet, werden aus den zweiten 600.000 Euro Erträge. Würde die Buchhaltung die Abgrenzung nicht vornehmen, wäre der Ertrag des laufenden Jahres zu hoch.

 

Die Mieteinnahme wird also nach dem Kriterium – welcher Teil gehört inhaltlich zum alten Jahr und welcher Teil zum Folgejahr – abgegrenzt.

 

Pragmatiker könnten sich jetzt wie schon beim aktiven Rechnungsabgrenzungsposten die Frage stellen, was die ganze Abgrenzerei überhaupt soll. Es werden doch eh jedes Jahr am 1. Juli 1,2 Millionen Euro fällig. Ob ich nun mühsam abgrenze oder nicht, der Ertrag pro Jahr ist immer gleich. Ja, das stimmt, solange der Wert immer gleichbleibt. In der Realität bleibt aber nichts immer gleich. Vielleicht hat Herr Hausen ja eine Klausel im Mietvertrag, die eine jährliche Mieterhöhung vorsieht. Oder die Mieter ziehen irgendwann aus und das Gebäude steht für eine gewisse Zeit leer, so dass es keine Mieteinnahmen gibt. 

 

Wie schon beim aktiven Rechnungsabgrenzungsposten stellt sich auch hier beim PRAP die Frage, ob jeder Kleinmist abgegrenzt werden muss, oder ob es Wertgrenzen gibt, unter denen man sich die Abgrenzerei sparen kann.

 

Im Unterschied zu den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten gibt es hier bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten keine empfohlene Vorgehensweise von den Finanzämtern ähnlich wie beim aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Ist ja auch klar: sollte ein Unternehmen Kleinstbeträge nicht abgrenzen, erhöht es den zu versteuernden Gewinn für das laufende Jahr.