· 

Sieben Tipps zu Corona und die Steuererklärung

Erster Tipp: Homeoffice

Viele Arbeitnehmer arbeiten erst seit der Corona-Krise von daheim aus. Meist ist dafür nur Platz am Küchentisch oder in einer Ecke im Flur. Ohne abgeschlossenen Raum kann man jedoch kein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Aufgrund der besonderen Situation wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Es gibt 5 Euro für jeden Arbeitstag daheim im Homeoffice, maximal aber für 120 Arbeitstage. Das sind 600 Euro. Die Werbungskostenpauschale, die jeder Arbeitnehmer sowieso erhält, beträgt 1.000 Euro. Wenn ihr also über die 600 Euro hinaus keine Werbungskosten habt, da ihr das ganze Jahr im Homeoffice gearbeitet habt, nützt euch die Homeoffice-Pauschale rein gar nichts. Hattet ihr jedoch daneben noch Fahrtkosten zur Arbeit, da ihr nicht ausschließlich von daheim aus gearbeitet habt, könnt ihr die 1.000 Euro Grenze in Kombination womöglich überschreiten. Ab dann lohnt es sich auch, alle Werbungskosten hervorzukramen und in die Steuererklärung einzutragen. Zum Beispiel die Kontoführungsgebühren, Kosten für die Steuersoftware, Pauschalen fürs Wäsche waschen und so weiter.

 

Der zweite Tipp dreht sich ums Kurzarbeitergeld und der damit verbundenen Nachzahlung

Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung. Alle, die Lohnersatzleistungen erhalten haben, müssen eine Steuererklärung abgeben. Falls ihr das nicht macht, werdet ihr vom zuständigen Finanzamt bestimmt freundlich daran erinnert. Das Kurzarbeitergeld ist wie andere Lohnersatzleistungen zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Hinter dieser unscheinbaren Formulierung steckt nichts anderes, als das auf das zu versteuernde Einkommen eben der höhere Steuersatz angewendet wird, der fällig geworden wäre, wenn die Lohnersatzleistungen steuerpflichtig wären.

 

Dazu ein kleines Rechenbeispiel – mit fiktiven, glatten Zahlen. Ihr hattet im letzten Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro. Darauf werden 3.000 Euro Einkommensteuer fällig. Soweit das Beispiel ohne Lohnersatzleistung. Zum einprägen: 40.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen, daraus 3.000 Euro Einkommensteuer ergibt einen durchschnittlichen Steuersatz von 7,5 Prozent. Neben dem zu versteuernden Einkommen habt ihr aber auch noch Kurzarbeitergeld bekommen, sagen wir 10.000 Euro. Die 10.000 Euro waren bei Erhalt steuerfrei. Bei der Berechnung der Höhe der Einkommensteuer wird im ersten Schritt geschaut, welche Steuern bei einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro fällig wären (also 40.000 plus 10.000 Kurzarbeitergeld). Sagen wir mal, es wären anstatt 7,5 Prozent nun durchschnittlich 12 Prozent, da ja die Progression zuschlägt. Im zweiten Schritt wird der aus der Progression resultierende höhere Steuersatz bei der Berechnung der Steuer auf die 40.000 Euro angewendet. 12 Prozent aus 40.000 Euro sind 4.800 Euro. Im Beispielfall müsste der Arbeitnehmer also 1.800 Euro Steuern nachzahlen, da er ja erst 3.000 Euro abgeführt hat.

 

Der dritte Tipp: Corona-Bonus

In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern pro Jahr bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei unter dem Titel Corona-Bonus auszahlen. Falls ihr also gerade mit eurem Chef über das Gehalt verhandelt, könnt ihr den Corona-Bonus mit in den Ring werfen. Hier gibt es brutto für netto. Interessant für beide Seiten. Aber Achtung: Der Bonus muss bis spätestens Ende Juni ausbezahlt werden. Danach gibt es die Möglichkeit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Auszahlung voraussichtlich nicht mehr (Stand Mitte April 2021). Die Uhr tickt also.

 

Der vierte Tipp: Kinderbonus

Im Jahr 2020 gab es zusätzlich zum Kindergeld auch einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro, der in zwei Raten ausbezahlt wurde. Im Jahr 2021 gibt es den Kinderbonus über 150 Euro einmalig. Für den Kinderbonus gelten dieselben Regeln wie für das Kindergeld. Das bedeutet, dass er nicht auf den Kinderzuschlag und das Wohngeld angerechnet wird. Bei der Berechnung des Kinderfreibetrags wird er wie das reguläre Kindergeld bei der Berechnung einbezogen. Für alle, bei denen der Kinderfreibetrag vorteilhafter als das Kindergeld ist, ist der Kinderbonus also nichts anderes als ein Vorschuss auf den Kinderfreibetrag, der bei der Steuererklärung wieder verrechnet wird. Also in dem Fall nicht alles verprassen, sondern für etwaige Steuernachzahlungen beiseitelegen.

 

Der fünfte Tipp: Kinderkrankentage

Für das Jahr 2021 verdoppelt sich das Kinderkrankengeld von 10 auf 20 Arbeitstage jeweils für Mama und Papa. Alleinerziehende können die Gesamtzahl an Arbeitstagen, also 40, geltend machen, da bei ihnen meist die Gesamtbelastung liegt. Zusätzlich wird die Verwendungsmöglichkeit der Kinderkrankentage ausgeweitet: sie können nicht nur verwendet werden, wenn euer Kind krank ist, sondern auch, wenn die Kita oder Schule wegen Corona geschlossen ist.

 

Der sechste Tipp: Degressive Abschreibung

Für die Jahre 2020 und 2021 wurde die degressive Abschreibung mal wieder erlaubt. Zuletzt war das bei der Finanz- und Wirtschaftskrise der Fall. Alle Arbeitnehmer und Vermieter dürfen sich jetzt aber nicht zu früh freuen – für euch gilt das nicht. Die degressive Abschreibung darf nur bei Gewinneinkünften angewendet werden. In meinem Blog zur degressiven Abschreibung findet ihr alle notwendigen Details dazu. Die Frage hier ist halt immer, auf welchen Zeitraum ich den Aufwand für eine Anschaffung verteilen möchte. Für manche lohnt sich die degressive Abschreibung, weil sie schnell eine Steuerrückzahlung benötigen oder so Jahre mit Einkommensspitzen abfedern können. Für alle anderen ist es nur ein Vorziehen. Dafür kann später weniger geltend gemacht werden. Und wenn in den Folgejahren das Einkommen höher sein sollte, muss sich die degressive Abschreibung nicht unbedingt rechnen.

 

Last but not least der siebte Tipp: Corona und Selbständige

Corona-Hilfen, Neustarthilfe... Warten wir auf die nächsten Anpassungen. Je nach Fortgang der Corona-Krise wird hier mit Anpassungen zu rechnen sein. In einigen anderen meiner Blogs findet ihr die Einzelheiten zu den bis dato, also April 2021, geltenden Hilfen.