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Die Non-Financial Reporting Directive - NFRD

Ab dem Jahr 2022 müssen gemäß der EU-Taxonomie-Richtlinie alle Banken, Versicherungen und kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern für das Berichtsjahr 2021 entsprechend der NFRD reporten. Damit gibt es ab Januar 2022 für die betroffenen Unternehmen neue Berichtspflichten. Künftig muss reportet werden, welcher Opex- und welcher Capex-Anteil EU-Taxonomie-konform ist oder nicht. Mit anderen Worten: Welche laufenden Betriebsaufwände und welche Investitionen entsprechen der EU-Definition der Nachhaltigkeit in Punkto Umweltziele und sozialer Ziele und welche nicht. 

 

Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens und des European Green Deal hat sich die EU-Kommission unter anderem verpflichtet, Anleger in nachhaltige Kapitalanlagen zu lenken. Das zentrale Instrument ist dabei die Sustainable Finance-Taxonomie. Im ersten Schritt sollen im Rahmen der Sustainable-Taxonomie, also der Nachhaltigkeit, der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel reportet werden – die Ziele Nummer 1 und 2. Später sollen weitere Umweltziele und soziale Aspekte folgen, insgesamt dann sechs Ziele.

 

Gemäß der EU-Verordnung entspricht wirtschaftliches Handeln der EU-Taxonomie, wenn Sie zumindest für eines der sechs dort genannten Umweltziele förderlich ist. Beim wirtschaftlichen Handeln darf dabei aber nicht ein Umweltziel zu Lasten eines anderen dort genannten Umweltziels gehen. In Summe wäre das ja kontraproduktiv.

 

Die Umweltziele lauten:

1.     Klimaschutz

2.     Anpassung an den Klimawandel

3.     nachhaltige Nutzung von Wasservorräten

4.     Wechsel hin zu einer Kreislaufwirtschaft

5.     Vermeidung von Umweltverschmutzung

6.     Schutz der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt.

 

Welche wirtschaftlichen Aktivitäten entsprechen nun dem ersten Ziel, dem Klimaschutz? Dazu wurden drei verschiedene Möglichkeiten definiert:

·      Das wirtschaftliche Handeln verursacht keine Treibhausgasemissionen oder nur sehr niedrige Emissionen

·      Das wirtschaftliche Handeln unterstützt den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft

·      Das wirtschaftliche Handeln schafft die Basis dafür, dass sich bei anderen Wirtschaftsaktivitäten die Umweltbilanz verbessert.

 

Die Konkretisierung wird im Regelwerk der EU-Taxonomie vorgenommen. Dort wird dann geregelt, wieviel Kilogramm CO2 bei der Produktion bestimmter Produkte produziert werden darf, um noch als nachhaltig zu gelten.

 

Die EU-Taxonomie richtet sich im Wesentlichen an zwei Adressaten: 

1.     An Kapitalanleger auf den Finanzmärkten, damit dort gezielt in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten investiert werden kann. Zudem müssen Asset-Manager künftig offenlegen können, wieviel Prozent ihrer Anlageprodukte nachhaltig sind.

2.     An Banken, Versicherungen und kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Sie müssen ab dem Jahr 2022 für das Berichtsjahr 2021 für bestimmte Kennzahlen die EU-Taxonomie-Konformität offenlegen. Mit dieser Non-Financial-Reporting-Directive, kurz NFRD, können potentielle Investoren die Nachhaltigkeit der Unternehmen besser beurteilen.

 

Die NFRD beeinflusst damit also die Finanzierungsbedingungen der Unternehmen. Zusätzlich können Unternehmen mit dem Reporting ihr Außenbild beeinflussen, was sich letztlich auch auf deren Produkte und Dienstleistungen auswirkt. Konsumenten können bei ihrer Kaufentscheidung die Taxonomie-Konformität als weiteres Kaufkriterium heranziehen.

 

Aktuell wird die Non-Financial Reporting Directive von der EU-Kommission überarbeitet. Die Tendenz ist eindeutig: Immer mehr Unternehmen werden vom Non-Financial- Reporting betroffen sein. Im Gespräch sind aktuell Unternehmen ab 250 anstatt 500 Mitarbeitern. Die nichtfinanzielle Berichterstattung wird in naher Zukunft also deutlich an Gewicht zunehmen. Zur abschließenden Beruhigung: die geplanten Änderungen und damit die Berichtspflicht für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern soll voraussichtlich ab dem Jahr 2024 für das Berichtsjahr 2024 gelten. Ich persönlich würde mich jetzt jedoch nicht entspannt zurücklehnen, sondern bereits mit den Vorbereitungen beginnen. Es ist ja wie mit Weihnachten – es kommt immer überraschend schnell.