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Stille Beteiligung

Bei einer stillen Beteiligung beteiligt sich ein Kapitalgeber an einem Unternehmen und erhält entsprechend seines Anteils eine Gewinnbeteiligung. Das bezeichnet man als typische stille Beteiligung. Im Unternehmen wird die Kapitalbeteiligung als Eigenkapital ausgewiesen. Die typische stille Beteiligung ist kein Unternehmensanteil, sondern lediglich eine Einlage. Generell gilt zudem, dass durch eine typische stille Beteiligung kein Mitspracherecht am Unternehmen entsteht. Stille Beteiligungen sind üblicherweise nur im Innenverhältnis bekannt. Nach außen tritt der Kapitalgeber nicht in Erscheinung. Wird statt einer reinen Gewinnbeteiligung auch eine Verlustbeteiligung und eine Verzinsung des eingebrachten Kapitals vereinbart, spricht man von einer atypischen stillen Beteiligung. 

 

Eine typische stille Beteiligung kann also so aussehen: Tom betreibt ein Restaurant und möchte erweitern. Dazu benötigt er 20.000 Euro. Da er ungern dafür bei seiner Bank einen Kredit aufnehmen möchte, fragt er Tim, seinen vermögenden Kumpel, ob er nicht Lust hätte, sich mit 20.000 Euro an seinem Restaurant zu beteiligen. Tim hat gerade zu viel Geld auf dem Bankkonto, so dass er dort Strafzinsen zahlen müsste und ist deshalb von Toms Vorschlag angetan. Sie vereinbaren vertraglich eine typische stille Beteiligung über 20.000 Euro. Wirft das  Restaurant Gewinn ab, erhält Tim davon künftig 2 Prozent. Im nächsten Jahr macht das Restaurant 50.000 Euro Gewinn. Tim erhält davon 2 Prozent, also 1.000 Euro. Auf seinen Anteil von 20.000 Euro gerechnet ist das eine satte Rendite von 5 Prozent. Tom und Tim sind happy. Im darauffolgenden Jahr macht das Restaurant leider 10.000 Euro Verlust, da es Corona-bedingt die meiste Zeit geschlossen war. Tim erhält deshalb in dem Jahr keine Gewinnbeteiligung. Da die beiden eine typische stille Beteiligung vereinbart haben, muss sich Tim auch nicht am Verlust beteiligen und hat auch keinen Anspruch auf Verzinsung des eingebrachten Kapitals. Drei Jahre später bekommt das Restaurant einen Michelin-Stern verliehen. Der Wert des Restaurants steigt dadurch enorm. Das hat aber keinen Einfluss auf den Kapitalanteil von Tim. Der steigt bei einer typischen stillen Beteiligung nicht mit. Dafür bekommt Tim aber seinen Gewinnanteil.

 

Bei einer atypischen stillen Beteiligung gibt es dagegen ja auch eine Verlustbeteiligung. Aber immer nur maximal bis zur Höhe der Kapitalbeteiligung. Zudem nimmt er an der Wertentwicklung des Unternehmens teil und kann auch Mitspracherechte bei Unternehmensentscheidungen haben.

 

Erträge aus stillen Beteiligungen werden übrigens generell als Kapitaleinkünfte behandelt. Die stille Beteiligung ist also eine einfache Art der Unternehmensfinanzierung und zugleich auch für viele eine interessante Anlageform, wenn Sie das Geld bei vertrauenswürdigen Bekannten oder Verwandten mit einem gut funktionierenden Geschäftsmodell anlegen können. Zudem sind die Formvorschriften für eine stille Beteiligung bei Personenunternehmen gering. Es genügt ein Vertrag, dessen Ausgestaltung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.