Auf dem Portal lebensmittelwarnung.de kannst du dich über aktuelle Warnungen zu Lebensmitteln und Kosmetik informieren. Das Portal wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Bundesländern betrieben.
Du findest dort die Kategorien
- Alle Warnungen
- Lebensmittel
- kosmetische Mittel
- Bedarfsgegenstände
- Mittel zum Tätowieren
In der Warnungsmeldung selbst findest du immer zuerst den Warnungstyp, zum Beispiel den Typ Lebensmittel. Dann folgt die Produktbezeichnung, wie zum Beispiel » Erdmandeln, gemahlen« vom Hersteller XYZ. Daneben findest du die Infos zum Hersteller. In dieser Meldung also die XYZ GmbH. Links unten findest du den Grund der Warnung. In diesem Beispiel sind es Salmonellen. Es folgt die Info, welche Bundesländer betroffen sind.
Klickst du auf die Details findest du mehr Informationen zum Produkt wie etwa die Packungsgröße, das Haltbarkeitsdatum und eine Erläuterung zum Grund der Warnung. So findest du schnell heraus, ob deine Packung davon betroffen ist. Wer will, kann hier nachlesen, wie so einen Salmonellen-Erkrankung abläuft und wer das Risiko schwerer Krankheitsverläufe hat.
Die Meldungen gehen quer Beet durch das Supermarktregal. Getrocknete Pilze mit zu hohen Pflanzenschutzrückständen, Instantsuppe mit Glasrückständen, Kartoffelsuppe mit zu hohen Sulfit-Werten, Sauerkirschen mit Glassplittern, Rote Grütze mit Ethylenoxid. Wer sich hier durch alle Details durchliest kann dann irgendwann mal in Chemie und Biologie promovieren.
Das Warn-Portal lohnt sich auch, um Infos zu Warnungen rund um Bedarfsgegenstände wie etwa Bekleidung zu bekommen. So wird zum Beispiel vor bestimmten Babykrabbelschuhen gewarnt, da hier der Grenzwert für Chrom überschritten wird.
Meldungen zu Kosmetik gibt es auch. Eine Handcreme glänzt mit erhöhtem Bleigehalt und eine Baby-Pflegelotion mit lustigen Bakterien.
Viele der Warnmeldungen findet ihr auch in der Tagespresse und im Internet, insbesondere dann, wenn es sich um ein prominenteres Produkt handelt. Aber eben nicht alle. Alleine deshalb lohnt sich ab und an ein Blick ins Portal lebensmittelwarnung.de
Die dort veröffentlichten Meldungen bleiben solange stehen, wie das Produkt im Verkehr ist. Bei Produkten ohne Haltbarkeitsdatum wird in aller Regel ein Jahr lang gewarnt.
Falls es euch zu umständlich ist, dort immer wieder reinzuschauen, könnt ihr auch den offiziellen Twitterkanal @LMWarnung abonnieren. Hier müsst ihr aber wissen, dass über diesen Kanal nur begrenzt Informationen kommuniziert werden können. Rückrufe, die meist einer ausführlicheren Beschreibung bedürfen, findet ihr deshalb auf diesem Kanal nicht.