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Steuern sparen mit Kirchensteuer kappen

Dieser Blog ist für alle Interessant, die Kirchensteuer zahlen und in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland oder Baden-Württemberg arbeiten beziehungsweise leben, also in den Antragsländern, da Ihr hier die Kappung, sprich Begrenzung eurer Kirchensteuer erst beantragen müsst. Sonst passiert nix und Ihr zahlt mehr Steuern als Ihr eigentlich müsst.

 

In Bayern dagegen gibt es diese Möglichkeit gar nicht. Hier wird weder auf Antrag noch automatisch etwas gekappt, sondern immer acht Prozent Kirchensteuer auf die Einkommensteuer fällig. Bevor hier aber das Bayern-Bashing beginnt noch der Hinweis, dass in Bayern nebst Baden-Württemberg nur acht Prozent Kirchensteuer fällig sind. In allen anderen Bundesländern sind es neun Prozent. Don’t ask me why.

 

Und in allen anderen Bundesländern wird die Kirchensteuer für euch automatisch gekappt. Das bedeutet, dass ihr in den nachfolgend genannten Bundesländern nicht erst selbst aktiv werden und einen Antrag stellen müsst, sondern die Steuer automatisch gekappt wird. Bequem und automatisch in den Genuss der Steuerersparnis kommt Ihr in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen. Für euch ist der Podcast nur dann interessant, wenn Ihr Bekannte oder Verwandte in den »Antragsländern« habt und Ihnen den Tipp weitergeben wollt.

 

Für Arbeitnehmer ist der Arbeitsplatz relevant, für Selbständige dagegen der Wohnsitz. Lebst Du in Neu-Ulm in Bayern, arbeitest aber in Ulm in Baden-Württemberg bei einem Unternehmen, kannst du einen Antrag auf Kappung stellen. Lebst du in Neu-Ulm und bist Selbständiger und hast dein Büro in Ulm, kannst du keinen Antrag stellen, da hier der Wohnsitz relevant ist.

 

Jetzt die Prozentsätze, auf die auf Antrag gekappt wird. Die Prozentsätze beziehen sich immer auf das zu versteuernde Einkommen.

 

Baden-Württemberg: Hier kommt es darauf an, ob du in Baden arbeitest beziehungsweise lebst oder in Württemberg. Für den badischen Landesteil sind es 3,5 Prozent sowohl bei der evangelischen als auch bei der katholischen Kirche. Im württembergischen Landesteil sind es bei der evangelischen Kirche 2,75 Prozent und bei den Katholiken 3,5 Prozent. Hier wird kein Unterschied zwischen den beiden Landesteilen gemacht.

 

In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind es bei der evangelischen Kirche 3,5 Prozent und bei der katholischen Kirche 4 Prozent.

 

In Mecklenburg-Vorpommern wird bei den Katholiken automatisch auf 3 Prozent gekappt und auf Antrag auf 3,5 Prozent bei der Pommerschen Evangelischen Kirche gekappt.

 

Der Antrag selbst muss keiner besonderen Form genügen. Du schreibst einfach deiner Landeskirche beziehungsweise deinem Bistum, das du beantragst, deine Kirchensteuer kappen zu lassen. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch auf Kappung, aber in aller Regel gewährt die Kirche die Anträge, da sie ungern gerade die gut verdienenden Mitglieder verlieren möchte. Dem Antrag beifügen müsst ihr die Kopie des Einkommensteuerbescheids, einen Nachweis über die gezahlte Kirchensteuer, eure Bankverbindung, auf der das Geld erstattet werden soll und eine Erklärung, dass du keinen Einspruch gegen deinen Steuerbescheid laufen hast.

 

Zum Schluss noch zu den schnöden Zahlen. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 130.000 Euro und einer Einkommensteuer von 46.500 Euro wären normalerweise 4.185 Euro Kirchensteuer zu bezahlen (bei 9 Prozent). Bei einer Kappung auf 3 Prozent sind es nur noch 3.900 Euro, also 285 Euro weniger. Hört sich nicht nach so viel an, aber für einen Brief mal eben knapp 300 Euro erhalten ist unschlagbar gut.

 

Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine steuerliche Beratung für eure individuelle Situation ist.