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Energiekosten – geplante Entlastungen Stand April 2022

Die deutsche Bundesregierung hat für das Jahr 2022 bereits einige Entlastungen beschlossen. Dazu kommen nun, veranlasst durch den Krieg weitere angekündigte Maßnahmen.

 

Bereits beschlossen sind:

·      Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, auch bekannt als Werbungskostenpauschale wird rückwirkend vom 1. Januar an von 1.000 auf 1.200 Euro angehoben. Für alle Arbeitnehmer, deren Werbungskosten unter 1.000 Euro liegen eine spürbare Steuerentlastung. Konnten bislang jedoch bereits mindestens 1.200 Euro Werbungskosten geltend gemacht werden, ändert sich nichts.

·      Der Grundfreibetrag, das sogenannte Existenzminimum, wird für 2022 nicht wie ursprünglich geplant 9.984 Euro, sondern 10.347 Euro betragen.

·      Die Entfernungspauschale wird für Fernpendler ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent erhöht.

 

Darüber hinaus wurden nun folgende Maßnahmen angekündigt, um die gestiegenen Energiekosten etwas abzufedern:

·      Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel soll für drei Monate abgesenkt werden. Der Dieselpreis soll dadurch um 14 Cent je Liter sinken und der Benzinpreis um 30 Cent je Liter.

·      Arbeitnehmer und Selbständige sollen eine einmalige Energiepauschale von 300 Euro brutto erhalten, die aber versteuert werden müssen. Arbeitnehmer sollen die 300 Euro über ihren Arbeitgeber ausbezahlt bekommen. Die genaue Abwicklung ist noch offen und mit vielen Fragezeichen versehen. Müssen etwa die Arbeitgeber in Vorleistung gehen oder überweisen die Finanzämter die Pauschalen auf Antrag oder automatisch vorab? Selbständigen soll die Steuervorauszahlung einmalig um 300 Euro gekürzt werden.

·      Familien mit Kindern erhalten eine Einmalzahlung von 100 Euro pro Kind. Der Betrag wird mit dem Kinderfreibetrag wieder verrechnet.

·      Daneben soll es noch weitere Einmalzahlungen für Empfänger von Sozialleistungen geben.

 

Daneben wurden unter anderem folgende Maßnahmen bis Jahresende verlängert:

·      Erweiterte Verlustverrechnung,

·      Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr,

·      Verlängerung der Home-Office-Pauschale,

·      Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,

·      Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 3.000 Euro 

·      Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022

·      Zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei den Stromkosten entfällt zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage. Dadurch sollte der Strompreis günstiger werden.

·      100 Euro Coronazuschuss für Beziehende von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung

·      20 Euro pro Monat Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder

Einmaliger Heizkostenzuschuss: 270 Euro für Beziehende von Wohngeld (bei Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, pro weiterem Familienmitglied 70 Euro) und 230 Euro für Azubis und Studierende im Bafög-Bezug