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Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale ab 2023

Rund um das häusliche Arbeitszimmer und der Homeoffice-Pauschale gibt es ab dem Jahr 2023 ein paar Änderungen. Zuerst zu den neuen Regeln für das häusliche Arbeitszimmer.

 

Das häusliche Arbeitszimmer

Ihr könnt die Kosten für euer häusliches Arbeitszimmer nur noch dann von der Steuer absetzen, wenn es den Mittelpunkt eurer gesamten Tätigkeit darstellt. Geht Ihr einen Job als Angestellter nach, ist das der Fall, wenn Ihr mehr als die Hälfte der Zeit von daheim aus arbeitet. Habt ihr mehrere Jobs und seit zum Beispiel angestellt und nebenher selbständig tätig, müsst ihr beide Tätigkeiten zusammen betrachten. Angenommen Ihr arbeitet als Angestellter jeden Tag nicht von daheim aus und abends bastelt ihr noch ein oder zwei Stunden Deko für den nächsten Weihnachtsmarktstand, liegt euer Mittelpunkt eurer gesamten Tätigkeit sicher nicht daheim. Anders sieht es aus, wenn Ihr in eurem Angestelltenjob vier Tage die Woche von daheim aus arbeitet und abends zudem die Weihnachtsdeko im Arbeitszimmer bastelt. Dann bildet das Arbeitszimmer definitiv den Mittelpunkt eurer gesamten Tätigkeiten.

 

Wenn Ihr die Bedingungen nicht erfüllt oder euch das alles viel zu umständlich ist, könnt ihr auch von der ab 2023 deutlich verbesserten Homeoffice-Pauschale Gebrauch machen.

 

Die Homeoffice-Pauschale.

Ab dem Jahr 2023 gibt es pro Tag im Homeoffice eine Pauschale von 6 Euro. Der absetzbare Höchstbetrag steigt von 600 auf 1.260 Euro pro Jahr. Das bedeutet, das man die Homeoffice-Pauschale für bis zu 210 Tage im Jahr geltend machen kann.

 

Geht man mehreren Beschäftigungen im Homeoffice nach, müsst Ihr die Tagespauschale und auch den Höchstbetrag auf die einzelnen Tätigkeiten aufteilen. Insgesamt gibt es aber trotzdem nicht mehr als 6 Euro pro Tag beziehungsweise maximal 1.260 Euro pro Jahr.

 

Wichtig zu wissen: Die Homeoffice-Pauschale gibt es auch dann, wenn kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist. Arbeitet Ihr zum Beispiel am Esstisch anstatt in einem Arbeitszimmer, könnt Ihr die Pauschale trotzdem geltend machen.

 

Die Homeoffice-Pauschale wird in den Arbeitnehmerpauschbetrag, also der Werbungskostenpauschale, eingerechnet, welche ab 2023 bei 1.230 Euro liegt. Mit anderen Worten, 1.230 Euro könnt Ihr als Arbeitnehmer in jedem Fall von der Steuer als Werbungskosten absetzen.

Für alle, die bisher ein häusliches Arbeitszimmer für Tätigkeiten genutzt haben, für die kein anderer Platz zur Verfügung stand, entfällt ab dem Jahr 2023 die Möglichkeit die Kosten von bis zu 1.250 Euro für das häusliche Arbeitszimmer abzusetzen, wenn es nicht den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet. Hier stellt die reformierte Homeoffice-Pauschale einen guten Ersatz dar.

 

Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine steuerliche Beratung für eure individuelle Situation ist.