Das Handelsregister ist ein öffentlich einsehbares Verzeichnis der Kaufleute und Unternehmen. Darin findet ihr Informationen zum Unternehmenssitz, der Rechtsform, zu den Inhabern beziehungsweise Gesellschaftern oder Geschäftsführern, ob es Prokuristen gibt, die Höhe der Einlagen oder des Grundkapitals. Falls es ein Insolvenzverfahren gab, findet ihr hier auch Informationen dazu.
Das Handelsregister wird in Deutschland bei den Amtsgerichten in elektronischer Form geführt und besteht aus zwei Abteilungen. In der Abteilung A findet ihr die Einzelkaufleute, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Europäische Interessenvereinigungen. In der Abteilung B findet ihr dagegen eher die größeren Unternehmen, da hier Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, GmbHs und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit eingetragen werden.
Eintragen lassen müssen sich in Deutschland alle Kaufleute und Handelsgesellschaften. Das schreibt das Handelsgesetzbuch sowie das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz vor. Ist man nicht eintragungspflichtig, kann man das aber trotzdem freiwillig machen. Kleingewerbetreibende und gewerblich tätige Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts können sich somit auch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Mit dem Eintrag darf sich der Kleingewerbetreibende dann als eingetragenen Kaufmann und die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts sich als Offene Handelsgesellschaft bezeichnen, da er oder sie damit die Kaufmannseigenschaft bekommen haben.
Der Spaß ist jedoch nicht kostenlos, da Gebühren für die Eintragung anfallen. Das geht bei rund 200 Euro los und hängt vom Geschäftswert ab.
In der Schweiz wird das Handelsregister kantonal oder bezirksweise beim Handelsregisteramt geführt. Eintragungspflichtig sind vor allem Einzelunternehmer die einen Jahresumsatz von mindestens 100.000 Franken haben, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften. Einzelunternehmer mit einem geringeren Umsatz können sich freiwillig eintragen lassen.
In Österreich heißt es nicht mehr Handelsregister, sondern Firmenbuch und wird von den Landesgerichten geführt. Eintragungspflichtig sind Einzelunternehmer, falls sie nach dem Unternehmensgesetzbuch der Rechnungslegungspflicht unterliegen sowie alle Gesellschaften wie die Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft oder die GmbH beispielsweise.