Bei einer Risikolebensversicherung zahlt die Versicherung im Todesfall einen Einmalbetrag an die Hinterbliebenen aus. Die Beiträge sind um so niedriger, je jünger ihr seid. Der Klassiker: Der Alleinverdiener in der Familie, sei es der Ehemann oder die Ehefrau, will die Familie für den Ernstfall absichern und schließt dazu eine Risikolebensversicherung ab. Sinnvollerweise werden dazu ein paar Vergleichsportale und Tests durchgestöbert, um einen guten Vertrag abzuschließen. Als Faustregel gilt das drei- bis fünffache des jährlichen Bruttoeinkommens als Versicherungssumme zu wählen. Angenommen der Alleinverdiener erzielt ein Bruttoeinkommen von 60.000 Euro pro Jahr, wären das dann 180.000 bis 300.000 Euro. Da es hier natürlich auch noch darauf ankommt, welches sonstige Vermögen und welche anderen Einkünfte den Hinterbliebenen zur Verfügung stehen, kann man nicht pauschal eine Versicherungssumme empfehlen.
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung begehen viele den Fehler, den Vertrag selbst abzuschließen. Dazu wieder zum Klassiker. Der Alleinverdiener in der Familie kümmert sich um eine Versicherung und schließt diese auch ab. Von seinem Konto werden dann die Versicherungsbeiträge abgebucht. Er ist damit der Versicherungsnehmer. Da die Versicherung das Geld bei seinem Tod auszahlt, ist er zugleich auch die versicherte Person. Für den Todesfall des Versicherten wird die Ehefrau als Bezugsberechtigte im Vertrag eingetragen. Das hört sich alles auf den ersten Blick vernünftig an. Doch leider schnappt hier im Versicherungsfall die Steuerfalle zu. Die bezugsberechtigte Ehefrau muss nämlich die Versicherungssumme versteuern. Angenommen es wurde eine Versicherung über 300.000 Euro abgeschlossen und der Ehemann vererbt bei seinem Ableben auch noch eine vermietete Eigentumswohnung im Wert von 300.000 Euro an die Ehefrau, wird der Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro überschritten. Für 100.000 Euro fällt dann Erbschaftsteuer an. Das Beispiel bezieht sich übrigens nur auf Deutschland. In Österreich seit ihr fein raus, da es hier keine Erbschaftsteuer gibt. In der Schweiz kommt es auf euren Kanton an.
Die Erbschaftsteuer kann ganz leicht vermieden werden, indem der bezugsberechtigte Ehepartner, im Beispiel also die Ehefrau, den Versicherungsvertrag abschließt und damit Versicherungsnehmer wird. Der alleinverdienende Ehemann wird in dem Vertrag wieder als versicherte Person eingetragen. Bei seinem Ableben soll die Versicherung das Geld ausbezahlen. Die Versicherungsbeiträge muss dann auch die Ehefrau von ihrem Konto aus abbuchen lassen, damit das Finanzamt später einmal nicht anzweifelt, ob sie wirklich der Versicherungsnehmer war. Damit gehört der Bezugsberechtigten im Ernstfall die Versicherungssumme und es wird keine Erbschaftsteuer fällig. Die Steuerfalle wurde so umgangen.
Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine steuerliche Beratung für eure individuelle Situation ist.