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Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer, was ist nun richtig?

Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer, was ist nun richtig? Sind das unterschiedliche Dinge oder ist es dasselbe? Es ist eigentlich ganz einfach.

 

In Deutschland und Österreich wird oft von der Mehrwertsteuer gesprochen. Gemeint ist aber damit die Umsatzsteuer. Denn das Steuerrecht kennt in beiden Ländern den Begriff Mehrwertsteuer nicht. Im Gesetzestext findet ihr dagegen den Begriff Umsatzsteuer. In der Schweiz gibt es dagegen den Begriff Umsatzsteuer nicht. Hier heißt die Steuer offiziell Mehrwertsteuer. In englischsprachigen Ländern wird die Steuer »Value added tax«, kurz VAT genannt.

 

Doch wie funktioniert die Umsatzsteuer?

Wenn ihr euch im Laden in Deutschland eine Jeans für 100 Euro netto kauft, wandern 119 Euro in die Kasse des Geschäfts. 100 Euro netto plus 19 Prozent von euch zu zahlende Umsatzsteuer. Der Händler muss die 19 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt weiterreichen, also abführen. 

 

Anders als du als Endkunde kann der Händler aber selbst gezahlte Umsatzsteuer von der vereinnahmten Umsatzsteuer wieder abziehen und muss nur den Differenzbetrag ans Finanzamt abführen. Die vom Händler beim Wareneinkauf gezahlte Steuer heißt übrigens offiziell Vorsteuer.

 

Angenommen der Händler hat die Jeans beim Hersteller für 10 Euro netto eingekauft. In der Rechnung hat der Hersteller 19 Prozent Umsatzsteuer, also 1,90 Euro, dafür verlangt. Aus Sicht des Händlers sind das 1,90 Euro gezahlte Vorsteuer.

 

Der Händler hat durch den Verkauf der Jeans an euch 19 Euro Umsatzsteuer vereinnahmt und beim Einkauf der Jeans 1,90 Vorsteuer gezahlt. Ans Finanzamt muss er den Differenzbetrag, also 17,10 Euro abführen. Er zahlt damit also nur 19 Prozent Steuern auf den von ihm erwirtschafteten Mehrwert von 90 Euro.

 

Die Umsatzsteuer wird also immer auf den Nettobetrag fällig. Deshalb wird sie auch als »Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug« bezeichnet.

 

Doch was passiert eigentlich, wenn ihr in Deutschland oder Österreich eine Rechnung bekommt, auf der die Steuer nicht als Umsatzsteuer, sondern als Mehrwertsteuer bezeichnet wird? Streng genommen könnt ihr die hier gezahlte Vorsteuer nicht beim Finanzamt geltend machen, da der falsche Begriff verwendet wurde. Aber keine Sorge, in der Praxis hat noch kein Finanzamt eine Rechnung mit dem falschen Begriff Mehrwertsteuer abgelehnt.

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