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Das Widerrufsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Mal wieder auf Shoppingtour gewesen und Schwachsinn eingekauft? Halt, so kann man das natürlich nicht sagen. Eher so: Ihr wart auf Einkaufstour und die gekaufte Ware oder das Produkt entspricht nicht euren Erwartungen beziehungsweise hält nicht das, was es verspricht. Könnt ihr dann die Ware einfach zurückgeben oder geht das gar nicht? Um genau diese Frage dreht sich das Widerrufsrecht.

 

Das Widerrufsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das Recht von euch Verbrauchern, einen Vertrag über den Kauf von Waren oder Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Diese Frist und die genauen Bedingungen können je nach Land unterschiedlich sein, da sie durch nationale Gesetze geregelt werden. Hier die Übersicht für Deutschland, Österreich und die Schweiz:

 

Deutschland:

Habt Ihr nicht in einem Geschäft eingekauft, sondern online oder habt ihr euch Ware am Telefon andrehen lassen oder habt einem Vertreter an der Haustüre etwas abgekauft: Dann könnt Ihr den Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB im § 312g und in den §§355 BGB fortfolgend. Dort sind auch die ganzen Feinheiten rund um das Widerrufsrecht geregelt. 

 

Der Verkäufer ist dann verpflichtet euch nach Rückgabe der Ware und Erhalt eures Widerrufs den Kaufpreis zu erstatten. Ihr seit dabei verpflichtet, die Ware unverzüglich zurückzusenden. Die Risiken bei der Rücksendung der Waren trägt der Verkäufer.

 

Habt ihr dagegen in einem Geschäft eingekauft, hattet ihr ausreichend Gelegenheit die Ware zu begutachten. Deshalb gilt hier das Widerrufsrecht nicht. Viele Unternehmen bieten aber aus Kulanz trotzdem eine Rückgabemöglichkeit innerhalb bestimmter Fristen an. Meistens erstatten Sie auch den Kaufpreis. Manche geben aber auch Gutscheine.

 

In Österreich ist die Gesetzeslage sehr ähnlich wie in Deutschland. Hier ist das Rücktrittsrecht im Konsumentenschutzgesetz, kurz KSchG, geregelt.

 

In der Schweiz gibt es im Unterschied zu Deutschland und Österreich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Hier liegt es im Ermessen der Verkäufer, ob sie dem Kunden ein Widerrufsrecht einräumen wollen oder nicht. Damit das keine Rateveranstaltung für den Käufer wird, müssen die Verkäufer das klar in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln und damit transparent machen.

 

Beachtet bitte, dass sich die genauen Bestimmungen und Fristen ändern können, da Verbraucherschutzregelungen beständig weiterentwickelt werden. Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine rechtliche Beratung für eure individuelle Situation ist.