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Sind Abschreibungen und die AfA dasselbe?

Die Antwort lautet ganz klar ja, schon, aber es gibt da ein paar Feinheiten. Abschreibungen nimmt man vor, um die Wertminderung von Anlagevermögen in den Büchern abzubilden. Man kann grundsätzlich linear, degressiv oder zum Beispiel leistungsabhängig abschreiben. Im Steuerrecht ist das aber nicht immer möglich. Insbesondere die degressive Abschreibung ist in Deutschland und Österreich nur dann und wann erlaubt. Insbesondere dann, wenn die Regierung den Unternehmen mal was Gutes tun wollen.

 

Im deutschen und österreichischen Steuerrecht ist jedoch nicht die Rede von Abschreibungen wie im Handelsgesetzbuch beziehungsweise Unternehmensgesetzbuch. Im Steuerrecht spricht man von Absetzung für Abnutzung, kurz AfA. Ist inhaltlich dasselbe. Aber am verwendeten Begriff erkennt ihr in den beiden Ländern, ob es sich gerade um bilanzielle Abschreibungen oder um Abschreibungen, also die AfA für die Steuer dreht. Beide Werte sollten in der Regel übereinstimmen. Wenn nicht, muss übergeleitet werden. Das ist aber eine andere Geschichte.

 

Wichtig für die Abschreibung ist neben der Abschreibungsmethode, also zum Beispiel die lineare Abschreibung noch die Nutzungsdauer. Das Steuerrecht regelt das ziemlich detailliert in der amtlichen AfA-Tabelle.

 

Die planmäßige Abschreibung wird wie bereits gesagt im Steuerrecht als AfA bezeichnet. Außerplanmäßige Abschreibungen bezeichnet man im Steuerrecht dagegen als Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, kurz AfaA.

 

Und in der Schweiz stellt sich im Gegensatz zu Deutschland und Österreich erst gar nicht die Frage, ob Abschreibungen und die AfA dasselbe sind. Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer wird nicht von der AfA, sondern von der Abschreibung gesprochen. Hier gibt es den Begriff der Absetzung für Abnutzung also gar nicht.

 

Die genaue Handhabung der Abschreibung findet ihr im Buch Buchführung und Bilanzierung für Dummies. Der Link: https://t1p.de/9oopd

Die steuerrechtlichen Aspekte zur Abschreibung für Deutschland findet ihr im Buch Einnahmen-Überschussrechnung für Dummies. Der Link: https://t1p.de/bozw6

 

Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine steuerliche Beratung für eure individuelle Situation ist.