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Die aktuelle Diskussion um die GWG-Wertgrenzen Stand Januar 2024

Aktuell sind in Deutschland die Regelungen zu den GWG in Diskussion. Der Deutsche Bundestag hatte Ende 2023 mit dem Wachstumschancengesetz die nachfolgenden neuen Regelungen beschlossen. Da das Gesetz die Zustimmung des Bundesrates benötigt und dieser das Gesetz im Dezember 2023 in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat, wurden die neuen GWG-Regelungen nicht wie ursprünglich geplant ab dem 1. Januar 2024 eingeführt. Ob und wann die neuen Regelungen eingeführt werden, ist damit derzeit offen.

Hier die geplanten Änderungen:

1. Erhöhung der GWG-Wertgrenze von 800 Euro auf 1.000 Euro

2. Sammelposten: Erhöhung der Wertgrenze von 1.000 Euro auf 5.000 Euro

3. Sammelposten: Reduzierung der Abschreibungsdauer von fünf Jahre auf drei Jahre

4. Sammelposten: Die im Sammelposten erfassten Wirtschaftsgüter müssen künftig nicht mehr in einem gesonderten Verzeichnis erfasst werden. Die buchhalterische Erfassung genügt.

 

Damit bleibt es zunächst bei den bisherigen Wertgrenzen, was bedeutet, dass ihr Wirtschaftsgüter, die mehr als 250 Euro, aber maximal 800 Euro netto gekostet haben, im Jahr der Anschaffung voll abschreiben könnt oder sie in den Sammelposten packt und über fünf Jahre abschreibt oder über deren Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle abschreibt. Bei von der Umsatzsteuer befreiten Kleinunternehmern liegt die Wertgrenze übrigens nicht bei 800 Euro, sondern bei 800 Euro plus Umsatzsteuer.

 

Die genaue Handhabung der Abschreibung findet ihr im Buch Buchführung und Bilanzierung für Dummies. Der Link: https://t1p.de/9oopd