· 

Neues beim Kinderkrankengeld und beim Elterngeld 2024

Zuerst die Änderungen beim Kinderkrankengeld

 

Die Corona-Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld sind ausgelaufen und gelten nicht mehr. Für die Jahre 2024 und 2025 wird nun das Kinderkrankengeld bei Erkrankung von Kindern jeweils für 15 Tage pro Elternteil gezahlt. Vor Corona waren es lediglich zehn Tage. Alleinerziehende können nun bis zu 30 Tage pro Kind in Anspruch nehmen.

Kinderkrankengeld ist für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr vorgesehen. Künftig müssen Eltern bei Erkrankung eines Kindes nicht mehr direkt zum Arzt gehen, um Kinderkrankengeld zu erhalten. Erst ab dem vierten Tag braucht es dann eine Bestätigung der Kinderarztpraxis.

 

Änderungen beim Elterngeld: Einschnitte ab April

 

Paare, die ab dem 1. April 2024 Nachwuchs bekommen, müssen sich auf niedrigere Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld einstellen. Ab da erhalten ausschließlich Eltern, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 175 000 Euro, bisher: 300 000 Euro, haben, Elterngeld. Für Alleinerziehende gilt ab 1. April 2024 eine Grenze in Höhe von 150 000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Paare können zwar auch ab dem 1. April 2024 weiterhin zusammen bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes Elterngeld beziehen, jedoch nur noch maximal einen Monat parallel. Bei Mehrlingsgeburten gilt diese Regelung nicht. Und ebenso sind Eltern von Frühchen davon ausgenommen.

 

Noch mehr Tipps und Informationen findet ihr im Buch Familienfinanzen für Dummies: https://t1p.de/pddd4

 

 

Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine rechtliche Beratung für eure individuelle Situation ist.