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Das Wachstumschancengesetz wurde am 22.03.2024 nun auch vom Deutschen Bundesrat verabschiedet.

Das Wachstumschancengesetz wurde am 22.03.2024 nun auch vom Deutschen Bundesrat verabschiedet. Damit tritt das Gesetz in Deutschland in Kraft. Wesentliches:


Aufwendungen für Geschenke

Die Wertgrenze für Geschenke an Dritte außerhalb des Unternehmens steigt von 35 Euro auf 50 Euro und gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2024. 


Höchstbetrag für E-Autos

Der Höchstbetrag (für den Bruttolistenpreis) steigt von 60.000 Euro auf 70.000 Euro. Der neue Höchstbetrag gilt für E-Autos, die ab dem 1. Januar 2024 angeschafft werden.


Degressive AfA wieder eingeführt

Die degressive Abschreibung kann bei beweglichen Wirtschaftsgütern angewendet werden, die im Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.12.2024 angeschafft werden. Es darf maximal mit dem zweifachen Wert der linearen Abschreibung beziehungsweise höchstens mit 20 Prozent abgeschrieben werden.


Sonderabschreibungen nach §7g Abs. 5 EStG

Ab dem Jahr 2024 können anstatt bis zu 20 Prozent nun bis zu 40 Prozent der Investitionskosten abgeschrieben werden.


GWG-Grenzen

Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird nicht erhöht. Die Regelungen für den Sammelposten bleiben ebenfalls unverändert.


Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Wertgrenze für die Befreiung von der Voranmeldung steigt von 1.000 Euro auf 2.000 Euro. Wenn ihr im Vorjahr nicht mehr als 2.000 Euro Umsatzsteuer gezahlt habt, müsst ihr keine Voranmeldung machen.


Umsatzsteuer: Ist-Besteuerung

Die Umsatzsteuer nach den bereits vereinnahmten Einnahmen anstatt der vereinbarten Einnahmen zu erheben ist nun bis zu einer Wertgrenze von 800.000 Euro anstatt 600.000 Euro möglich.


Buchführungspflicht: Wertgrenzen

 

 

Die Buchführungspflicht für Gewerbe und Land- und Forstwirte gilt nicht mehr ab einem Gesamtumsatz von 600.000 Euro, sondern ab 800.000 Euro beziehungsweise nicht ab 60.000 Euro Gewinn, sondern erst ab 80.000 Euro Gewinn. Das gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2024.

 

 

Das war eine Information vom Autor vom Buch Einnahmen-Überschussrechnung für Dummies. Der Link: https://t1p.de/bozw6

 

Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine steuerliche oder rechtliche Beratung für eure individuelle Situation ist.