Das Gesetz zur Reform der Weiterbildung in Deutschland bringt ab April 2024 einige Neuerungen, von denen alle die sich weiterqualifizieren möchten und Auszubildende profitieren. Auszubildenden soll die Annahme von Ausbildungsplätzen in einer weiter entfernten Region durch einen Mobilitätszuschuss erleichtert werden. Im ersten Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende eine finanzielle Unterstützung für zwei Familienheimfahrten pro Monat.
Und Jugendliche, die sich noch nicht für einen bestimmten Beruf entschieden haben, können durch ein Berufsorientierungspraktikum gefördert werden. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter werden diese Aufgabe übernehmen und die Jugendlichen bei der Berufsorientierung und beim Einstieg in eine Ausbildung unterstützen und begleiten.
Es wird auch ein zusätzliches Qualifizierungsgeld eingeführt. Es ist für Unternehmen gedacht, bei denen Arbeitsplätze durch den Strukturwandel gefährdet sind, die aber durch eine gezielte Weiterbildung erhalten bleiben können. In diesen Fällen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf das Qualifizierungsgeld zugreifen. Unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Arbeitnehmer soll diesen, während sie für eine Weiterbildungsmaßnahme freigestellt sind, das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz ausgezahlt werden. Das ist dann in Höhe des Kurzarbeitergelds von 60 beziehungsweise 67 Prozent des bisherigen Nettogehaltes. Unternehmen zahlen dann zwar kein Gehalt mehr, kommen aber für die Weiterbildungskosten auf. Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld natürlich auch freiwillig aufzustocken.
Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld ist ein Mindestumfang von 120 Stunden Weiterbildung. Die Förderdauer beträgt bis zu 3,5 Jahre und bietet auch den Erwerb neuer qualifizierender Berufsabschlüsse auf gleichem Qualifikationsniveau.
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Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine rechtliche Beratung für eure individuelle Situation ist.