In Deutschland sind die Kosten für Windeln nur unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar. Es gibt besondere Voraussetzungen, unter denen die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.
Die Außergewöhnliche Belastungen
Ausgaben für Windeln können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn sie durch eine Krankheit oder Behinderung bedingt sind. Das bedeutet:
Medizinische Notwendigkeit: Es muss nachgewiesen werden, dass die Verwendung der Windeln aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung ist hierfür in der Regel nötig.
Kostennachweis: Die tatsächlich angefallenen Kosten müssen von euch nachgewiesen werden, durch Rechnungen oder Zahlungsbelege.
Die Rolle der zumutbaren Belastung: Außergewöhnliche Belastungen werden nur soweit steuerlich berücksichtigt, als sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Diese wird individuell berechnet und hängt vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.
Die Pflegekosten
Wenn Windeln im Zusammenhang mit Pflegekosten entstehen, beispielsweise bei der Pflege von Angehörigen oder im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit, können diese Kosten ebenfalls unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen.
Schritt-für-Schritt-Vorgehen
Zuerst ein Ärztliches Attest besorgen: Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.
Dann Belege sammeln: Alle Rechnungen und Zahlungsbelege für die Windeln sammeln.
Danach Steuererklärung vorbereiten: Die Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angeben.
Beratung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten solltet ihr einen Steuerberater aufsuchen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Kosten für Windeln in Deutschland steuerlich absetzbar sind, wenn sie als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Hierfür sind spezifische Nachweise und die Erfüllung bestimmter Bedingungen erforderlich.
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Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine rechtliche Beratung für eure individuelle Situation ist.