Wenn ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird, stehen viele Angehörige vor einer Doppelbelastung: Der Alltag mit Kindern, Beruf und Haushalt muss irgendwie weiterlaufen – doch gleichzeitig erfordert die Pflege von Vater, Mutter oder Schwiegereltern Zeit, Kraft und Aufmerksamkeit. Für Eltern mit kleinen oder schulpflichtigen Kindern ist das eine enorme Herausforderung. Umso wichtiger sind gesetzliche Möglichkeiten, Familie und Pflege besser in Einklang zu bringen.
Die Familienpflegezeit wurde in den letzten Jahren mehrfach reformiert und ist seit 2025 in einer deutlich vereinfachten Form verfügbar. Kernidee ist: Wer nahe Angehörige pflegt, kann sich für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten von der Arbeit teilweise freistellen lassen – bis zu einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. So bleibt der Anschluss ans Berufsleben erhalten, während gleichzeitig Raum für Pflege entsteht.
Neu seit diesem Jahr ist die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten: Auch Teilzeitkräfte und Minijobberhaben jetzt deutlich besseren Zugang zur Familienpflegezeit. Ebenso können Patchworkfamilien oder nicht verheiratete Partner diese Möglichkeit nutzen, sofern eine familiäre Nähe und tatsächliche Pflegebeziehung besteht.
Auch die finanzielle Unterstützung wurde verbessert. Wer seine Arbeitszeit reduziert, kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen, das den Einkommensverlust anteilig abfedert. Die Rückzahlung beginnt erst nach Ende der Pflegephase und kann in kleinen Raten erfolgen.
Für kurzfristige Pflegefälle – etwa nach Krankenhausaufenthalten oder plötzlichen Diagnosen – besteht zudem ein zehntägiger Freistellungsanspruch mit Lohnersatzleistung, vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld. Neu ab 2025: Auch entfernte Angehörige (z. B. Tanten, Schwägerinnen) können diesen Anspruch geltend machen, sofern die Pflege nachweislich übernommen wird.
Wichtig: Die Pflege muss nicht zwingend zuhause erfolgen. Auch bei Heimunterbringung kann die Begleitung zu Arztterminen, Hilfe bei Anträgen oder regelmäßige Besuche als Pflegeleistung gelten. Voraussetzung ist stets ein anerkannter Pflegegrad.
Fazit:
Die Familienpflegezeit ist eine echte Entlastung für pflegende Elternteile – und wird 2025 so flexibel nutzbar wie nie. Wer sich rechtzeitig informiert, kann Beruf, Familie und Pflege besser miteinander vereinbaren – ohne sich zwischen allem aufreiben zu müssen.