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Besitz und Eigentum – kennst Du den Unterschied?

In der Alltagssprache verwenden wir oft die Begriffe Besitz und Eigentum, ohne groß darüber nachzudenken. Viele gehen sogar davon aus, dass beides dasselbe bedeutet. Juristisch gesehen gibt es jedoch einen klaren Unterschied – und der spielt nicht nur im Privaten, sondern auch in der Buchführung und Bilanzierung eine wichtige Rolle.

Eigentum: das umfassende Herrschaftsrecht

Eigentum bedeutet, dass Du eine Sache wirklich „Dein Eigen“ nennen darfst. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 903 BGB) ist festgelegt, dass Dir als Eigentümer das umfassende Herrschaftsrecht zusteht: Du darfst mit Deiner Sache nach Belieben verfahren, sie nutzen, verkaufen oder auch jemand anderem zur Nutzung überlassen.

Wenn Du Dir also ein Auto kaufst, bist Du sowohl Eigentümer als auch Besitzer. Überlässt Du es einem Freund für ein Wochenende, bleibt das Eigentum bei Dir – Dein Freund ist in dieser Zeit nur Besitzer. Schenkst Du ihm das Auto hingegen, geht sowohl das Eigentum als auch der Besitz auf ihn über.

Besitz: die tatsächliche Sachherrschaft

Besitz ist schwächer. Er beschreibt nur, wer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausübt (§ 854 BGB). Ein Mieter ist beispielsweise Besitzer einer Wohnung, während der Vermieter Eigentümer bleibt. Wichtig: Der Besitz kann rechtmäßig (z. B. durch Miete oder Leihe) oder unrechtmäßig sein. Wenn jemand ein Fahrrad stiehlt, ist er zwar Besitzer, aber eben ein unberechtigter.

Varianten von Besitz

Unmittelbarer Besitz: Wenn Du direkt über eine Sache verfügst, etwa als Mieter einer Wohnung.

Mittelbarer Besitz: Wenn Du Eigentümer bleibst, die Sache aber durch ein rechtliches Verhältnis jemand anderem überlässt – etwa bei einer Vermietung.

Besitzdiener (§ 855 BGB): Personen, die zwar die Sachherrschaft ausüben, dies aber im Auftrag eines Besitzers tun, z. B. Verkäufer im Laden.

Spezialfall Sicherungseigentum

Spannend ist auch das sogenannte Sicherungseigentum: Wenn Du etwas kaufst, aber das Geld leihen musst, kann der Kreditgeber als Sicherheit das Eigentum an der Sache erhalten. Du nutzt sie zwar, bist also Besitzer – Eigentümer bleibt aber bis zur Rückzahlung der Kreditgeber.

Warum das wichtig ist

Für Dich als jemand, der sich mit Buchführung und Bilanzierung beschäftigt, ist die Unterscheidung von großer Bedeutung: In den Bilanzen kommt es nämlich darauf an, wer rechtlicher Eigentümer einer Sache ist – nicht darauf, wer sie gerade nutzt. Leasing, Mietkauf oder Sicherungsübereignung sind nur einige Beispiele, bei denen der buchhalterische Blick auf Eigentum und Besitz entscheidend ist.

Besitz heißt also, Du hast die Sache bei Dir. Eigentum heißt, Du darfst rechtlich über sie bestimmen. Für Deinen Alltag vielleicht nur eine kleine sprachliche Feinheit – für die Buchführung aber ein großer Unterschied.