Hier findest du als Service zu den Büchern ab Erscheinungsdatum bzw. Neuauflagen Ende 2019:
- wichtige Aktualisierungen gegenüber dem letzten Stand im Buch, z.B. relevante Gesetzesänderungen nach dem Druck
des Buchs, so dass du über einen aktuelleren Stand verfügst.
- sonstige Hinweise und Erläuterungen.
Diese Informationen beziehen sich immer auf die neueste Auflage.
Entwurf
Rechnungswesen 2. Auflage (Februar 2020 erschienen)
- Beim Druck verschluckt: Seite 77 erster Buchungssatz
Beim Druck ist auf Seite 77 im ersten Buchungssatz die letzte Zeile verloren gegangen. Sie lautet: 0900 Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 5.000,00.
Der gesamte Buchungssatz sieht damit wie folgt aus:
0840 Fuhrpark 18.330,00 & 6050 Aufwendungen für Energie und Treibstoffe 80,00 & 2600 Vorsteuer 2.547,90 an 4400 Verbindlichkeiten 15.957,90 & 0900 Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 5.000,00.
Einnahmen-Überschussrechnung 3. Auflage (November 2019 erschienen)
- Aktualisierung: Elektro-Dienstwagen - 1%-Regelung bei rein elektrischen Modellen von 0,5% auf 0,25% gesenkt ab 2020 (Stand 29.12.2019):
Bisher galt, dass bei E-Autos und Hybridfahrzeugen nur 50% des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage für Privatfahrten im Rahmen der sogenannten 1%-Regelung angesetzt werden müssen. Letztlich müssen so nur 0,5% versteuert werden. Nun wurde Ende 2019 im Rahmen des Klimaschutzprogramms zusätzlich beschlossen, dass für rein elektrische Modelle, deren Bruttolistenpreis maximal 40.000 Euro beträgt, die Bemessungsgrundlage nur noch 25% beträgt.
Dazu ein Beispiel: Handelt es sich bei dem 40.000 Euro-Dienstwagen um einen Verbrenner, müssen bei Anwendung der 1%-Regel monatlich 400 Euro für Privatfahrten versteuert werden. Bei einem Hybrid sind es nur 200 Euro. Und jetzt neu: bei einem rein elektrischen Modell nur noch 100 Euro.